Wir arbeiten mit Fachbehörden und seriösen Vereinigungen/Organisationen zusammen, die in der Bundesrepublik Deutschland befugt sind Adoptionen zu vermitteln oder sich ehrenamtlich als Interessensverbände engagieren. Wir nehmen Hinweise auf verbotene private, unseriöse, illegale Adoptionspraktiken entgegen. Wir werden Sie dabei unterstützen verbotene und unfachliche Adoptionsvermittlung zu verhindern.
Sind Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Jugendamtes oder als Fachkraft einer Adoptionsvermittlungsstelle, als Anwalt oder Notar, als Vormundschaftsrichter mit einer inländischen Adoption oder einer Auslandsadoption befasst, beantworten wir Ihnen rechtliche, sozialpädagogische und sozialmedizinische Fragen.
Wir beraten Sie in schwierigen Adoptionsfällen sowie bei Problemstellungen mit Auslandsbezug und unterstützen Sie bei der Bearbeitung von Auslandsadoptionsverfahren. Für Vormundschaftsgerichte fertigen wir gutachtliche Stellungnahmen in Auslandsadoptionsfällen (§ 49 Abs. 2 FGG).
Die ZAS ist Auslandsvermittlungsstelle nach dem Haager Adoptionsübereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet interstaatlicher Adoptionen. Wir nehmen von Adoptionsbewerbern Anträge auf Adoption ausländischer Kinder entgegen und begleiten in Zusammenarbeit mit zuständigen inländischen und ausländischen Adoptionsbehörden die Adoptionsverfahren.
Die ZAS ist Genehmigungsbehörde für
- die Anerkennung von gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstellen benachbarter Jugendämter und
- die Gestattung von Auslandsvermittlungen durch Jugendämter,
- die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft,
- die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Jugendämter zur personellen Mindestausstattung der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle.