Die Grafik zeigt ein Symbol für die Zentrale Adoptionsstelle

Zentrale Adoptionsstelle

Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Adoptionsstelle (ZAS), geben Auskünfte und beraten Sie in Fragen der Annahme eines Kindes sowie des Adoptions- und Adoptionsvermittlungsrechts, insbesondere auch hinsichtlich interstaatlicher Adoptionen (Auslandsadoptionen), d. h., wir informieren und beraten in allen Fällen, in denen anzunehmende Kinder oder Adoptionsbewerber eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.

Wir arbeiten mit Fachbehörden und seriösen Vereinigungen/Organisationen zusammen, die in der Bundesrepublik Deutschland befugt sind Adoptionen zu vermitteln oder sich ehrenamtlich als Interessensverbände engagieren. Wir nehmen Hinweise auf verbotene private, unseriöse, illegale Adoptionspraktiken entgegen. Wir werden Sie dabei unterstützen verbotene und unfachliche Adoptionsvermittlung zu verhindern.

Sind Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Jugendamtes oder als Fachkraft einer Adoptionsvermittlungsstelle, als Anwalt oder Notar, als Vormundschaftsrichter mit einer inländischen Adoption oder einer Auslandsadoption befasst, beantworten wir Ihnen rechtliche, sozialpädagogische und sozialmedizinische Fragen.

Wir beraten Sie in schwierigen Adoptionsfällen sowie bei Problemstellungen mit Auslandsbezug und unterstützen Sie bei der Bearbeitung von Auslandsadoptionsverfahren. Für Vormundschaftsgerichte fertigen wir gutachtliche Stellungnahmen in Auslandsadoptionsfällen (§ 49 Abs. 2 FGG).

Die ZAS ist Auslandsvermittlungsstelle nach dem Haager Adoptionsübereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet interstaatlicher Adoptionen. Wir nehmen von Adoptionsbewerbern Anträge auf Adoption ausländischer Kinder entgegen und begleiten in Zusammenarbeit mit zuständigen inländischen und ausländischen Adoptionsbehörden die Adoptionsverfahren.

Die ZAS ist Genehmigungsbehörde für

  • die Anerkennung von gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstellen benachbarter Jugendämter und
  • die Gestattung von Auslandsvermittlungen durch Jugendämter,
  • die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft,
  • die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Jugendämter zur personellen Mindestausstattung der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle.

Wir beraten und unterstützen Sie vor Antragstellung, bei der Abwicklung des Anerkennungsverfahrens und nehmen gesetzliche Aufsichtspflichten war. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Adoptionsvermittlungsstellen bei Jugendämtern und freien Trägern bieten wir Fortbildung an.

Telefaxnummer der Zentralen Adoptionsstelle:
0251 591-6898

Dieses Foto zeigt Ruth Schürbüscher

Ruth Schürbüscher

Tel.: 0251 591-6585
ruth.schuerbuescher@lwl.org

Region
Süd-Westfalen-Lippe
Dieses Foto zeigt Rolf Buschmeier

Rolf Buschmeier

Tel.: 0251 591-3621
rolf.buschmeier@lwl.org

Region
Nord-Westfalen-Lippe


Dieses Foto zeigt Mechthild Neuer

Mechthild Neuer

Tel.: 0251 591-3871
mechthild.neuer@lwl.org

Region
Ost-Westfalen-Lippe
Das Foto zeigt Angelika Fischer

Angelika Fischer

Tel.: 0251 591-3645
angelika.fischer@lwl.org

Verwaltung

Aktuelle Fortbildungen zum Thema Adoption

22.06.-24.06.12

Irgendwie anders?!

Erlebnisseminar zum Umgang mit Herausforderungen des Alltags für Familien mit Adoptivkindern

Billerbeck

LWL-Landesjugendamt Westfalen

05.07.12

Informationsveranstaltung "Auslandsadoption"

Münster

LWL-Landesjugendamt Westfalen

18.08.12

8. Familientreffen für Adoptivfamilien sowie Adoptionsbewerberinnen und -bewerber

LWL-Landesjugendamt Westfalen

25.10.12

Informationsveranstaltung "Auslandsadoption"

Münster

LWL-Landesjugendamt Westfalen