Referat Erzieherische Hilfen
Zu den Aufgaben des Referates gehören die Förderung der Erziehung in der Familie, die Hilfen zur Erziehung, die Hilfen für junge Volljährige, die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, der Schutz von Kindern in Familienpflege und in Einrichtungen, die Mitwirkungspflichten der Jugendämter in gerichtlichen Verfahren einschließlich der Jugendgerichtshilfe, die Pflegschaften und Vormundschaften für Kinder und Jugendliche.
Beim Referat ist die Zentrale Adoptionsstelle Westfalen-Lippe eingerichtet. Es ist zuständig für die Kostenerstattung des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe und berät die Jugendämter in schwierigen Fragen der örtlichen Zuständigkeit und der Heranziehung zu den Kosten.