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Geschlechtsspezifische Jugendhilfeplanung
§ 9 Abs. SGB VIII sagt aus, dass bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben “die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, die Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern” sind.
Dies ist allgemeines Strukturprinzip oder anders ausgedrückt, als Querschnittsaufgabe für alle bereichsspezifischen Handlungsfelder des SGB VIII zu verstehen. Das Ziel ist ein Prozess der Umorientierung der Kinder- und Jugendhilfe, hin zu einer geschlechtsbewußten Arbeit mit Mädchen und Jungen.
Dabei ist Jugendhilfeplanung ein zentrales Verfahren zur strukturellen Verankerung einer an den unterschiedlichen Lebenswelten der Mädchen und Jungen orientierten Jugendhilfe. Es geht um die zukunftsgerichtete Frage, wie Konzepte, Angebote und Leistungen weiterentwickelt werden können um Chancengleichheit von Mädchen/jungen Frauen und Jungen/jungen Männern zu fördern.
Im ersten Schritt, der kritischen Bestandsaufnahme, sind daher die Angebote und Leistungen geschlechterdifferenziert quantitativ und qualitativ zu beschreiben. Hilfreich können folgende Leitfragen sein:
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Finden sich in den Konzepten der Jugendhilfeträger Aussagen zur Arbeit geschlechtsspezifischen Arbeit mit Mädchen sowie Jungen? Mündet das Ziel - nämlich die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen sowie die Gleichberechtigung zu fördern - in konkret beschriebene Maßnahmen und in welchem Umfang werden konzeptionelle Vorstellungen in der Praxis realisiert?
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Wie stellt sich in den einzelnen Arbeitsfeldern die Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen durch Mädchen/junge Frauen sowie Jungen/junge Männer dar, und welche geschlechtsspezifischen Verteilungen sind erkennbar?
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Geschlechtsspezifische Jugendhilfeplanung
Die nächsten Schritte sind die Bedarfserhebung und die Maßnahmeplanung: Dabei sollen die Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der Adressaten/innen berücksichtigt werden. In dem Rahmen ist ein offener Beteiligungsprozess gefordert; methodisch anspruchsvoll, aber durchaus realisierbar ist die unmittelbare Beteiligung von Mädchen/ jungen Frauen und Jungen/jungen Männern. Konkrete Fragen sind:
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Welche Jugendhilfeleistungen werden von Mädchen bzw. Jungen gewünscht bzw. benötigt?
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Wie sollten diese Leistungen weiter ausgestaltet werden?
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Welches Gesamtkonzept von Mädchenarbeit/Jungenarbeit liegt den einzelnen Angeboten zugrunde?
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Geschlechtsspezifische Jugendhilfeplanung
Die Bewertung der Jugendhilfeleistungen auf der einen Seite zugunsten von Mädchen und jungen Frauen und auf der anderen Seite zugunsten von Jungen/jungen Männern ist eine Aufgabe aller Fachkräfte des Jugendamtes unter Beteiligung der freien Träger. Der Vergleich zwischen Bedarf und Bestand in der Kommune wird zumindest in Teilbereichen Entwicklungsbedarfe und Ressourcen aufzeigen, z.B.
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Interessen und Bedarfe von Mädchen und Jungen, die noch nicht oder (aufgrund gewandelter Anforderungen) nicht (mehr) aufgegriffen werden,
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(Not-)Situationen in denen keine adäquate Hilfe bereitsteht,
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Benachteiligungen, zu deren Vermeidung noch keine Strategie gefunden wurde,
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„blinde Flecken“ in geschlechtsneutral orientierten Konzepten,
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mangelnde Sensibilität bei Fachkräften für die spezifischen Lebenslagen von Mädchen/jungen Frauen sowie von Jungen/jungen Männern,
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Geschlechtsspezifische Jugendhilfeplanung
Notwendig ist die frühzeitige Verankerung des Leitziels ‘Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen und die daraus resultierenden unterschiedlichen Lebensbewältigungsstrategien, Abbau von möglichen Benachteiligungen in den Planungsprozess, um die unterschiedlichen Mädchen- und Jungeninteressen auf allen Ebenen des Aushandlungsprozesses einfließen zu lassen und alle beteiligten Akteur/innen in diese Diskussion einzubeziehen.
Jugendhilfeplanung fordert auch in der Phase der Maßnahmenplanung eine Einbeziehung der Leitung des Jugendamtes bzw. des Jugendhilfeausschusses. Dies gilt insbesondere bei Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen. Im Ergebnis sollen Bewertungsprozesse gebündelt und zu konkreten Maßnahmen verdichtet werden, in denen sich Mädchen- und Jungenarbeit als Bestandteil der örtlichen Jugendhilfepraxis widerspiegelt. Folgende Elemente sollten enthalten sein:
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konzeptionelle Aufgaben und Qualifizierungsmaßnahmen für die Fachkräfte,
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Veränderungen in der Infrastruktur,
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Finanz- und Personalbedarf,
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Förderinstrumente,
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weitergehende Abstimmungsprozesse mit anderen Politikfeldern (z.B. Schule, Gesundheit, Soziales, Arbeitsmarktpolitik etc.).
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Das jugendpolitische Ziel der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen kann um so qualifizierter umgesetzt werden, je eindeutiger Planungsaufträge formuliert werden und je konsequenter eine entsprechende Beschlusskontrolle kontinuierlich - im laufenden Prozess der Jugendhilfeplanung - stattfindet. Angesichts der Planungspraxis in Nordrhein-Westfalen, die vielfach entweder bereichsorientiert oder - entsprechend den Empfehlungen der Landesjugendämter - sozialraumorientiert angelegt ist, können deshalb folgende Qualitätskriterien für eine mädchen- und jungengerechte Planung verankert werden:
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Auftrag zur Erarbeitung / Weiterentwicklung der mädchen- und jungengerechten Planungskonzeption und Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss,
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Einbeziehung aller Träger, Einrichtungen und Initiativen der örtlichen Mädchen- und Jungenarbeit in allen Phasen der Planung,
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kritische Analysen der Handlungsfelder der Jugendhilfe unter dem Aspekt der Geschlechterspezifierung,
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Verpflichtung der Träger zur Auseinandersetzung mit einer geschlechterspezifischen Dimension in der sozialpädagogischen Arbeit mit jungen Menschen und ihren Familien,
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unmittelbare Beteiligung von Mädchen/jungen Frauen und Jungen/jungen Männern bei Spezifizierung und Konkretisierung je nach Alter bzw. ihren jeweils unterschiedlichen Lebenslagen und -bewältigungsstrategien,
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Erarbeitung von Empfehlungen für ein Maßnahmenprogramm mit Aussagen zu Konzepten, Qualifizierungsbedarfen, Strukturen und finanzieller Förderung der Mädchen- und Jungenarbeit.
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Von Bedeutung in diesem Bewertungsprozess ist hier die folgende fachliche Orientierung. Die Lebenswelten und -lagen von Mädchen und Jungen sind der Ausgangspunkt, ihre Gleichberechtigung ist das Ziel. Nicht Arbeit mit Mädchen und Jungen ist das Prüfkriterium, vielmehr sind gleiche Teilhabe und Partizipationschancen, Gelegenheiten zur Mitbestimmung und -gestaltung von Hilfen, Emanzipation und Autonomie ebenso wie qualifizierter Schutz und adäquate Krisenintervention Fragen an Konzepte und sozialpädagogisches Handeln der Träger der Jugendhilfe.
Wir beraten Sie bei bei Planung, Organisation und Durchführung einer geschlechtsspezifischen Jugendhilfeplanung in Kooperation mit unseren Fachreferaten in Form von Fortbildungsveranstaltungen, Inhouse-Seminaren, Prozess-Begleitung, Projektarbeit etc.