Jugendhilfe- und Stadtplanung
Spielraumplanung
Spielraumplanung bedeutet, den Bestand und den Bedarf an Spielflächen anhand der Bevölkerungsstrukturdaten zu ermitteln und Maßnahmen zur Behebung von Defiziten einzuleiten. Dabei unterscheidet man folgende Begriffe:
Spielraumplanung
Spielplatzplanung bedeutet,
Unser Angebot
Wir beraten die in den Städten und Kreisen verantwortlichen Ämter (Grünflächen-, Bau-, und Jugendamt usw.) und ihre Kooperations- und Beteiligungspartner sowie andere Spielflächeneigner, bei der Spielraum- und der Spielplatzplanung, bzw. begleiten sie bei Planungsprozessen. Dabei ist uns sehr wohl bewusst und bekannt, dass es durch unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Vorstellungen bei Pädagogen/innen, Techniker/innen erwachsenen und kleinen Bürger/innen aber auch zwischen den Behörden nicht immer konfliktfrei zugeht. Dazu gehören auch die unterschiedlichen Formen der Beteiligungsverpflichtungen gegenüber der Bevölkerung z. B. nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und dem Baugesetzbuch, die Risikosichtweisen der DIN-Normen und dem Erlebnisinteresse von Kindern, als auch die manchmal wenig aufeinander abgestimmten Planungsinteressen von Städtebau, Wirtschaftsförderung, Verkehrs-, Bau- und Jugendhilfeplanung usw. Grund und Boden sind nicht vermehrbar! Um die nicht bebauten oder durch Verkehrswege, Landwirtschaft, Naturschutz usw. genutzten oder geschützten Flächen konkurrieren verschiedene Gruppen wie Rentner, Familien, Vereine, Cliquen, Obdachlose, Jugendliche, Kinder usw. "Spielplätze gelten unter anderem als Ersatzangebote für die Verkümmerung kindlicher Erlebnisorte durch Zersiedlung, Verkehrsgefahren und Veränderungen von Familienstrukturen." Dirk Makoschey, Ulrich Oskamp, Integrative Spielplätze, Ziele, Planung und Realisierung, Landschaftsverband Westf.-Lippe (Hrsg.), S. 11, Münster 1999 Mit Blick auf die rasant negativ verlaufende Bevölkerungsprognose für Deutschland kann man mit Richard Schröder, pro kids, Herten nur sagen: “Kindergeschrei ist Zukunftsmusik”