Mit Einführung der verbesserten Jugendhilfestatistik Anfang der 90er-Jahre wurde in Erwägung gezogen, die eigene Datenerhebung einzustellen und den Datenbedarf über die Erhebungsergebnisse der amtlichen Statistik zu decken. Dieses Projekt konnte erst verwirklicht werden, nachdem eine Rechtsgrundlage geschaffen war, die es erlaubte, auch die Daten der kreisangehörigen Jugendämter auszuweisen. Nachdem die rechtlichen Grundlagen geschaffen waren, ergab sich eine fruchtbare Kooperation mit der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, die inzwischen auf langjährige Erfahrungen in der Auswertung der Erhebungsergebnisse der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zurückgreifen konnte. Die Kooperation sieht vor, mit der AKJStat und einer Arbeitsgruppe, die aus Vertretern der Landesjugendämter und ausgewählter Kommunen besteht, ein Berichtskonzept auf der Basis der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zu entwickeln und fortzuschreiben. Durch die aufwendigen Abstimmungsprozesse soll gewährleistet werden, dass die Auswertungen insbesondere an den Fragestellungen der kommunalen Jugendhilfeplanung ausgerichtet werden.