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Schutz von Kindern und Jugendlichen in Heimen und anderen Einrichtungen
Produkte und Leistungen des Sachgebietes
Zielgruppen:
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Einrichtungen und sonstige betreute Wohnformen sowie Tagesgruppen im Rahmen der Erziehungshilfe
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Eltern und Personenberechtigte der in Einrichtungen betreuten Kinder und Jugendlichen
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Jugendämter in Westfalen-Lippe
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Fachschulen und Fachhochschulen der Sozialarbeit und Sozialpädagogik
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Testaterteilung
Betriebserlaubnisse
In ca. 400 betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen werden ca. 18.000 junge Menschen in Westfalen-Lippe betreut.
Träger dieser Einrichtungen werden vom Landesjugendamt vor und nach der Betriebsaufnahme in pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Fragestellungen beraten sowie Hinweise auf weitergehende Anforderungen anderer Behörden und Rechtsvorschriften erteilt. Je nach dem Erforderniss des Einzelfalls, z. B. aufgrund von Beschwerden prüft das Landesjugendamt an Ort und Stelle, ob die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis weiter bestehen. Festgestellte Mängel werden mit den Mitteln der Beratung und evtl. Auflagenerteilung oder Untersagung beseitigt.
Die differenzierte Angebotsform der stationären Einrichtungen der Jugendhilfe, der sonstigen betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen sowie die Gebietszuständigkeit der Fachberater/innen des Landesjugendamtes können Sie dem "Verzeichnis der Heime und sonstigen Wohnformen" zu entnehmen.
Beratung
Auskunftssystem
Personenberechtigte, Jugendämter und Einrichtungen finden Beratung bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung für Kinder und Jugendliche. Voraussetzung ist jedoch im Rahmen der Erziehungshilfe, dass der Hilfebedarf der jungen Menschen im Zusammenwirken der Betroffenen und der Fachkräfte (Hilfeplan § 36 SGB VIII) zuvor festgestellt wurde.
Mit Hilfe eines EDV-gestützten Auskunftssystems ist es möglich nach Einrichtungsart, Differenzierung und speziellen Angeboten Einrichtungen in Westfalen-Lippe mit einem bestimmten Leistungsprofil zu benennen.