Wir schützen die Kinder und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen durch Aufsicht und Beratung.
Erzieherische Hilfen
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Heimen und anderen Einrichtungen (Heimaufsicht)
Träger die Kinder und/oder Jugendliche über Tag und Nacht in
- in einem Heim
- in einer Einrichtung für Inobhutnahme
- in einem Internat
- in einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
- in einem Jugendwohnheim
- in einer Jugendwohngemeinschaft
- in einer Vater- Mutter-Kind-Einrichtung
betreuen wollen, benötigen nach § 45 SGB VIII eine Erlaubnis.
Ansprechpartner für die Erlaubniserteilung sind die regionalen Fachberaterinnen und Fachberater des Sachbereiches.
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Peter Dittrich |
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Michael Streitz |
Zuständigkeitsbereiche: |
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Angela Schoenenberg-Stopka |
Zuständigkeitsbereiche: |
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Elisabeth Wischnath |
Zuständigkeitsbereiche: |
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Wolfgang Schröder |
Zuständigkeitsbereiche: |
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Andreas Ohmen |
Zuständigkeitsbereiche: |
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Simone Kemp |
Zuständigkeitsbereiche: |
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Silke Klein |
Zuständigkeitsbereiche: |
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Wolfgang Sasse |
Verwaltung |
