Rechtsfragen der Jugendhilfe
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Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen
Am 12. Juli 2008 trat das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls in Kraft. Dies bringt u. a. für die Jugendhilfe und für Familiengerichte relevante Änderungen mit sich.
Die Änderung des § 1666 BGB hat eher verdeutlichenden Charakter, da es schon bisher zahlreiche Möglichkeiten zum Eingriff in das Sorgerecht außer dem kompletten Entzug des Sorgerechts gab und schon bisher ein Verschulden der Eltern für ein Eingreifen des Gerichts nicht notwendig war. Trotzdem mag die sprachliche Klarstellung z. B. für den Berufseinsteiger hilfreich sein.
Wirklich neu ist die Überprüfungspflicht des Gerichts nach drei Monaten bei Absehen von Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdungsverfahren, § 1696 BGB (als Sollvorschrift, nicht als Mussvorschrift).
Neu und ebenfalls zu begrüßen sind - trotz der Ausführung als Soll-Regelung - in jedem Fall das Vorrang- und Beschleunigungsgebot (§ 50 e FGG) bei Umgangsverfahren und Verfahren wg. Gefährdung des Kindeswohls sowie zur Kindesherausgabe und das Erörterungsgespräch mit den Eltern in Verfahren nach § 1666 BGB zur Frage, wie einer möglichen Kindeswohlgefährdung begegnet werden kann (§ 50 f FGG).
Hinsichtlich der Details wird auf die einzelnen Reglungen verwiesen.
Zum besseren Verständnis wird ergänzend auf ebenfalls vom LWL-Landesjugendamt Westfalen erstellte ausführliche Materialien (Text, Gesetzesbegründung, Stellungnahmen und Literatur) verwiesen.
Sicherlich bieten die Änderungen einmal mehr Anlass für regelmäßige und systematische Kontakte zwischen Jugendämtern und Familiengerichten auf örtlicher Ebene über den Einzelfall hinaus.
Relevanz: In jedem Fall ist die Kenntnis der Änderungen insbesondere für die Personen wichtig, die mit den betroffenen Personen und dem Familiengericht zusammenarbeiten (und natürlich für die Familiengerichte).
Ob das Gesetz sein Ziel - familiengerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung zu erleichtern - wirklich erreichen wird, hängt sicher auch stark von den Rahmenbedingungen und der Umsetzung in der Praxis ab.
3 PDF-Dokumente sollen Ihnen den Umgang mit den neu getroffenen Regelungen erleichtern:
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