Rasche Klärung von Zuständigkeiten nach §14 SGB IX
Die große Rehabilitationsträger haben gemeinsame Empfehlungen über die Ausgestaltung des in § 14 SGB IX bestimmten Verfahrens veröffentlicht. Die Empfehlung ist mit dem 01.05.2003 in Kraft getreten. Die für die öffentliche Jugendhilfe wichtigsten Aussagen sind markiert. Bei weiteren Bedarf an Information und Beratung kontaktieren Sie bitte Dr. Paul Erdélyi (paul.erdelyi@lwl.org) oder Alfred Oehlmann-Austermann (alfred.oehlmann@lwl.org).
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