Deckblatt Arbeitshilfe UTeilnahmeDatVO Download der Arbeitshilfe am Ende des Textes.

Kinderschutz

Kommunale Umsetzung der UTeilnahmeDatVO

Am 13.09.08 trat die „Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen/U-Untersuchungen“ in Kraft. Diese Verordnung ist Bestandteil eines umfassendes Kinderschutzkonzeptes der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
Die Verordnung konkretisiert ein Meldeverfahren zwischen den Ärztinnen und Ärzten, dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA), den Meldebehörden und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Erfolgt z. B. innerhalb einer gewissen Frist keine Früherkennungsuntersuchung, informiert das LIGA den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das Jugendamt prüft, ob gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes vorliegen und welche Maßnahmen ggf. zu ergreifen sind. Das LWL-Landesjugendamt Westfalen hat eine „ad-hoc-Arbeitsgruppe“ mit Vertreterinnen und Vertretern aus 8 Kreisen, 4 kreisfreien Städten sowie 11 kreisangehörigen Gemeinden gegründet, die ein Bearbeitungsverfahren für diese neue Aufgabe der Jugendämter entwickelt hat. In dieser Gruppe wurde eine „Arbeitshilfe für die örtliche Praxis“ erarbeitet, die hier zum Download zur Verfügung steht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Unterseite „Materialien“.


Beate Rotering
Diplom-Pädagogin
Organisationsberaterin
und Methodentrainerin

Tel.: 0251 591-4566
Fax: 0251 591-275
beate.rotering@lwl.org

Thomas Fink
Diplom-Sozialarbeiter
Jugendhilfeplanung und
Organisationsentwicklung

Tel.: 0251 591-4581
Fax: 0251 591 275
thomas.fink@lwl.org