Familienbildung

Förderung von Einrichtungen der Familienbildung nach dem Weiterbildungsgesetz

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen ist Bewilligungsbehörde für die Förderung von Einrichtungen der Familienbildung mit Mitteln des Landes NRW.
Hier finden die anerkannten Einrichtungen die notwendigen Formulare und Informationen zu den Förderbereichen.

Für umfassendere Informationen zu Themenbereichen und aktuellen Projekten seitens der Familienbildung steht Ihnen das Internetportal http://www.familienbildung-in-nrw.de/content/ zur Verfügung.


Gesetzliche Förderung

Die Einteilung der für die Anerkennung relevanten Angebote und der förderfähigen Stunden ist fabig markiert.

Aufstellung der Lehrveranstaltungen, die nach UStd abgerechnet werden (Excel, 36 kb)

Ergänzende Förderung

Zur Sicherung des Zugangs sozial benachteiligter Familien zu Angeboten der Familienbildung stellt das Land NRW ergänzend Mittel zur Verfügung.

Förderung von kostenlosen Kursen und offenen Babytreffs

In 2012 wird zum ersten Mal unter dem Titel Elternstart eine besondere Förderung für Angebote erfolgen, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes eine kostenfreie Teilnahme an dafür entwickelten Kursen oder offenen Babytreffs ermöglichen. Die Voraussetzungen sind derzeit für das erste Halbjahr 2012 erlasslich geregelt.

Hier finden Sie den Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen das Formular zur Antragstellung.

Zusätzliche Förderung von Kooperationen mit Familienzentren 2011

Für die Förderung im Haushaltsjahr 2011 finden Sie hier den Verwendungsnachweis und den Sachbericht.