Gefördert wurde dieser Prozess nicht zuletzt durch die Tatsache, dass die dort tätigen Fachkräfte Leistungsentscheidungen treffen müssen, die in der Summe erhebliche Finanzauswirkungen auf die kommunalen Haushalte haben. Um so unverständlicher ist, dass die Allgemeinen Sozialen Dienste oftmals noch sich selbst überlassen bleiben, sowohl im Bezug auf ihre materielle und personelle Ausstattung, als auch hinsichtlich ihrer Arbeitsweisen, -verfahren und -methoden. Die nachhaltige Wirksamkeit der Arbeit der Allgemeinen Sozialen Dienste wird eher als beliebig eingeschätzt und überwiegend an ihren Kostenfolgen gemessen. Erfreulicherweise hat sich in den letzten Jahren sowohl bei den Fachkräften wie auch auf der Leitungsebene vielerorts ein neues Qualitätsbewusstsein bezüglich der ASD-Arbeit entwickelt. Inhaltliche Stichworte hierzu sind: Verlässliche Arbeitsstrukturen, klar identifizierbare und abgrenzbare Standardprozesse, verlässliche Verfahren, verbindliche Dokumentationen, fachlich ausgewiesene und dokumentierte Entscheidungsfindungen, eindeutige Unterscheidungsmerkmale zwischen Gewährleistung und Dienstleistung sowie Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes, verbindlicher Einsatz verfahrensunterstützender Methoden, datenverarbeitungsgestütztes Berichtswesen und Controlling. In mehreren, zum Teil schon abgeschlossenen Beratungsprojekten haben wir vor Ort mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Leitungskräften im ASD örtlich angepasste Qualitätsentwicklungsprozesse fachlich beraten und begleitet.
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Spätestens mit der im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) rechtlich definierten Umwandlung der Jugendhilfe in ein bürgerorientiertes Dienstleistungssystem mit individuellen Rechtsansprüchen sind die Allgemeinen Sozialen Dienste in den Mittelpunkt der Betrachtung öffentlicher Jugendhilfe gerückt und quasi zum "Kernstück" des Jugendamtes geworden.
