Sie soll Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen.
Das Landesjugendamt fördert mit Mitteln des Landes NRW aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder Richtlinien folgende Beratungsstellen: