Als Auslandsvermittlungsstelle:
- Sie berät bei Fragen zur Annahme eines Kindes, zum Adoptions- u. Adoptionsvermittlungsrechts, zur Auslandsadoption
- Sie führt interstaatliche Adoptionen insbesondere mit Vertragsstaaten nach dem HAÜ durch
- Sie bietet Informationsabende und Seminare zur "Auslandsadoption" für Interessierte und Bewerber/innen an
- Sie berät die Mitarbeiter/innen der Adoptionsvermittlungsstellen und bietet diesen fachspezifische Fortbildungen an
- Sie unterstützt Adoptierte bei ihrer Herkunftssuche
- Sie überprüft Hinweise, um illegale Adoptionspraktiken zu unterbinden
- Sie fertigt gutachtliche Stellungnahmen zu Adoptionsverfahren mit Auslandsberührung für Vormundschaftsgerichte
Als Genehmigungsbehörde:
- Sie gestattet den Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, im Einzelfall oder für ein bestimmtes Land, Auslandsvermittlungen durchzuführen
- Sie entscheidet über die Anerkennung von (Auslands-) Vermittlungsstellen der freien Jugendhilfe und beaufsichtigt die (Auslands-) Vermittlungsstellen in ihrem Bereich
- Sie gibt ihre Zustimmung zur Bildung gemeinsamer Adoptionsvermittlungsstellen benachbarter Jugendämter
- Sie erteilt Jugendämtern Ausnahmegenehmigungen für die personelle Ausstattung der Adoptionsvermittlungsstelle