LWL-Landesjugendamt Westfalen
Referat Erzieherische Hilfen
Beim Referat ist die Zentrale Adoptionsstelle Westfalen-Lippe eingerichtet. Es ist zuständig für die Kostenerstattung des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe und berät die Jugendämter in schwierigen Fragen der örtlichen Zuständigkeit und der Heranziehung zu den Kosten.
Die Schwerpunkte bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben sind derzeit z. B.: Flexibilisierung der erzieherischen Hilfen, Hilfeplanverfahren, Neuorganisation der Bezirkssozialarbeit, Aufbau familienbezogener erzieherischer Hilfen insbesondere bei Westf. Pflegefamilien, Aufsicht und Beratung von Heimen und sonstigen Wohnformen, Heimen für Behinderte, Internaten, Jugendwohnheimen und Reiterhöfen, - auf Wunsch des Deutschen Jugendherbergwerkes - Jugendherbergen, überörtlicher Vermittlungsausgleich für schwer zu vermittelnde Kinder (§§ 11, 12 AdVermiG), Abklärung von Grundsatzfragen bei der Förderung der Träger der Jugendhilfe.
Die Dienstleistungen, die das Referat erbringt bestehen z. B. in der Bereitstellung von Mitteln, insbesondere für die Familienbildungsstätten, Familien- und Lebensberatungssstellen öffentlicher und freier Träger, Durchführung von Fach- und Arbeitstagungen, Fortbildung und berufsbezogene Weiterbildung, Beratung von Jugendämtern und freien Trägern bei der Gestaltung von Organisationsentwicklungsprozessen bei konzeptionellen Fragen und in schwierigen Einzelfällen, z. B. bei der Auswahl von Einrichtungen oder Pflegepersonen, Durchführung von Modellvorhaben, Erstellung von Adoptionsgutachten.
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