Fortbildungen
Inhouse - Seminare des LWL-Landesjugendamtes
Inhouse-Seminare sind integraler Bestandteil des Fortbildungskonzeptes des Landesjugendamtes und stellen eine spezifische Fortbildung dar. Sie bieten die Möglichkeit der gemeinsamen Fortbildung mehrerer Beschäftigter eines Betriebes, Jugendamtes, Trägers oder sonstiger Organisationen. Ziele sind dabei die Unterstützung der Praxis vor Ort, die Veränderung der Praxis im Sinne einer Weiterqualifizierung und die Weiterentwicklung von Organisationen und Organisationseinheiten mit dem Ziel einer qualifizierten Aufgabenerfüllung.
Haben Sie Interesse an einem Inhouse-Seminar?
Nehmen Sie Kontakt auf mit einer der in unserem Fortbildungsangebot aufgeführten Ansprechperson beim LWL-Landesjugendamt (Die Veranstaltungen, die als Inhouse-Seminare durchgeführt werden, sind gesondert gekennzeichnet).
Besprechen Sie Ihre konkrete Anfrage mit dem Kollegen / der Kollegin aus dem LWL-Landesjugendamt oder entwickeln Sie gemeinsam im Gespräch ein mögliches Konzept für Ihr Inhouse-Seminar (Thema, Teilnehmerkreis, Ziel des Seminars, Referenten/innen, Ort, Termin, Zeitrahmen und weitere organisatorische Fragen). In einem Kontrakt werden ggfls. die Vereinbarungen schriftlich festgehalten. Für die Bereitstellung des organisatorischen Rahmens (z.B. geeignete Räumlichkeiten, Einladungen, Materialien, Verpflegung etc.) sind Sie als Auftraggeber zuständig.
Finanzierung
Bei Inhouse-Seminaren übernehmen Sie als Auftraggeber üblicherweise: - die Honorarkosten in Höhe von 250,- EUR pro Mitarbeiter/in des LWL-Landesjugendamtes und pro Tag, - die Reisekosten für den/die Mitarbeiter/innen des LWL-Landesjugendamtes gemäß Landesreisekostengesetz (LRKG), - ggfls. die Kosten für Fremdreferenten, - alle Sach-/Materialkosten vor Ort, - die Kosten für Raummiete, - ggf. die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer/innen und - die Kosten für die Dokumentation.