- Anlass für Inhouse-Seminare können gezielte Anfragen in bezug auf ein Thema/Problem sein. Sie befassen sich mit einer vorab eingegrenzten Fragestellung.
- Sie nehmen Bezug auf spezifische Organisationseinheiten öffentlicher und/oder freier Träger oder auf Kooperationspartner in einem konkret begrenzten Einzugsbereich/Tätigkeitsfeld vor Ort.
- Teilnehmer eines Inhouse-Seminares können auch die unterschiedlichen Kooperationspartner zu einer gemeinsamen Aufgabe sein (z.B. zum Thema „Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule“).
- Sie orientieren sich an den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort (konkreter thematischer Bezug).
- Sie nehmen Bezug auf eine spezifische Problemlage vor Ort bzw. eine gemeinsame Aufgabenstellung.
Haben Sie Interesse an einem Inhouse-Seminar?
Besprechen Sie Ihre konkrete Anfrage mit dem Kollegen / der Kollegin aus dem LWL-Landesjugendamt oder entwickeln Sie gemeinsam im Gespräch ein mögliches Konzept für Ihr Inhouse-Seminar (Thema, Teilnehmerkreis, Ziel des Seminars, Referenten/innen, Ort, Termin, Zeitrahmen und weitere organisatorische Fragen). In einem Kontrakt werden ggfls. die Vereinbarungen schriftlich festgehalten. Für die Bereitstellung des organisatorischen Rahmens (z.B. geeignete Räumlichkeiten, Einladungen, Materialien, Verpflegung etc.) sind Sie als Auftraggeber zuständig.
Finanzierung
Bei Inhouse-Seminaren übernehmen Sie als Auftraggeber üblicherweise: - die Honorarkosten in Höhe von 350,- EUR pro Mitarbeiter/in des LWL-Landesjugendamtes und pro Tag, - die Reisekosten für den/die Mitarbeiter/innen des LWL-Landesjugendamtes gemäß Landesreisekostengesetz (LRKG), - ggfls. die Kosten für Fremdreferenten, - alle Sach-/Materialkosten vor Ort, - die Kosten für Raummiete, - ggf. die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer/innen und - die Kosten für die Dokumentation.