Kooperation mit Eltern
Für die Förderung der Schülerinnen und Schüler ist eine gute Kooperation mit den Erziehungsberechtigten eine wesentliche Voraussetzung.
Wir sehen Eltern als ‚Experten’ für ihr Kind, die von früh auf mit ihrem Kind und seiner Behinderung und der bisherigen Förderung vertraut sind. Das familiäre Umfeld ist bestimmend für den außerschulischen Alltag des Kindes und Jugendlichen, während in der Regenbogenschule der größte Teil des aktiven Tages verbracht wird.
Die Erziehungsberechtigten haben selbstverständlich maßgebliche Entscheidungsbefugnisse in den Angelegenheiten ihres Kindes (Sorgerecht und –pflicht), aber benötigen oft auch Hinweise auf Hilfen und gemeinsame Beratungen mit den MitarbeiterInnen der Regenbogenschule.
Im Rahmen des Schulmitwirkungsgesetzes beteiligen sich die Eltern an der Gremienarbeit (Klassen- und Schulpflegschaft, Schulkonferenz) und haben so Gestaltungsmöglichkeiten für die schulischen Belange ihrer Kinder.
Kooperation Schule/Elternhaus - auf einen Blick...
Informations- und Kooperationsangebote für Eltern an der Regenbogenschule:
© Regenbogenschule
Letzte Änderung am 15.12.2010, 11:49:55