Informationen zum AO-SF
(Einschulungskinder)

 

Der Ablauf eines AO-SF zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs orientiert sich i.d.R. an folgendem Ablauf:


Anmeldung in der Grundschule:

  • Anmeldung erfolgt zum üblichen Termin für die örtliche Grundschule (~Nov.)
  • Auffälligkeiten/Defizite/Fördermaßnahmen deutlich ansprechen
  • zum Anmeldetermin ggf. schriftliche Unterlagen mitnehmen wie Berichte Heilpäd. Hort/Kinderarzt/Physiotherapie
  • Grundschule teilt Schulamt einen möglichen sonderpädagogischen Förderbedarf mit
  • Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird mit den Eltern verabredet und begründet


Schulamt:

  • Schulamt entscheidet, dass ein Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Festlegung des Förderortes eingeleitet wird
  • Schulamt gibt den Auftrag an die Grundschule und an eine Förderschule (mit dem mutmaßlichen Förderschwerpunkt) und beauftragt das Gesundheitsamt mit der Erstellung eines Gutachtens
  • Eltern erhalten eine schriftliche Information über das eingeleitete Verfahren


Förderschule:

  • ein/e SonderschullehrerIn bekommt den Auftrag und verabredet (gemeinsam mit GrundschulkollegIn) Termine und die einzelnen Verfahrensschritte mit den Eltern
  • aus den Unterlagen, den Berichten der Eltern, einer Beobachtung/ggf. auch Testung des Kindes, Bericht Gesundheitsamt, usw. wird eine Empfehlung formuliert:
    • es besteht kein Förderbedarf
    • es besteht Förderbedarf mit Schwerpunktsetzung .....
    • die Förderung kann im GU / soll in einer Förderschule erfolgen
    • die Eltern geben hierzu eine eigene Stellungnahme ab/wird schriftlich aufgenommen
      • stimmen der Empfehlung zu
      • haben eine andere Vorstellung
    • die Empfehlung mit allen Unterlagen wird an das Schulamt geschickt


Schulamt:

  • der Schulaufsichtsbeamte entscheidet (u.U. nach Anhörung der Eltern)
  • eine entsprechende Verfügung wird an die Eltern und die beteiligten Schulen geschickt (Rechtsmittel ist möglich).


Schulaufnahme, sonderpädagogische Förderung:

  • Entsprechend der Verfügung werden die nächsten konkreten Schritte zur Vorbereitung der Einschulung verabredet und durchgeführt.
  • Die Eltern melden ihr Kind an der jeweiligen Schule, z.B. Regenbogenschule, an.

 

Letzte Änderung an dieser Seite: 16.01.2012, 09:14

 

© Regenbogenschule
Letzte Änderung am 16.01.2012, 09:14:59


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