
Erzieherisches Handeln muß ziel- und ergebnisorientiert sein.
Das Hilfeplanverfahren bildet in bezug auf die einzelne Maßnahme ein gutes Instrumentarium, um für alle Beteiligten verbindliche Zielsetzungen zu vereinbaren und überprüfbar zu machen.
Diese inhaltlich und zeitlich definierten Zielvereinbarungen erfahren in den Erziehungsplänen der Gruppe ihre differenzierte methodische Umsetzung.
Als qualifizierte Grundlage für jedes Hilfeplangespräch dient ein vom Team im Vorfeld des HPG`s erstellter Situationsbericht, der dem zuständigen Sachbearbeiter im Jugendamt 14 Tage vorab zugesandt wird.
Regelmäßige Überprüfungen der Zielvereinbarungen und Reflexion des methodischen Vorgehens sind die Qualitätskontrolle der geleisteten Arbeit bezogen auf die einzelne Maßnahme, mit einer hohen Transparenz für alle Seiten.
Zur Sicherung der Qualität der Leistung im Einzelfall ist es erforderlich, als Einrichtung Rahmenbedingungen zu organisieren, die die skizzierten Prozesse fachlich absichern.
Neben einem anforderungsgerechten Organisationsaufbau mit angemessenen Kommunikations- und Kontrollstrukturen ist es notwendig, Instrumente und Maßnahmen zur Gewährleistung von Qualität auf unterschiedlichen Einrichtungsebenen vorzuhalten.
Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Westfälischen Jugendhilfezentrum sind in Teams unterschiedlicher Ausprägung - je nach Anforderung des Arbeitsbereiches - organisiert. Damit ist sichergestellt, daß alle Beschäftigten täglich die Möglichkeit aber auch die Verpflichtung haben, fachlich sich auszutauschen, ihr Handeln zu reflektieren, zu koordinieren und zu begründen. Die Größe der einzelnen Teams bewegt sich zwischen 4-7 Personen.
Teamarbeit ist durchgängiges Prinzip der Arbeitsorganisation auf allen Einrichtungsebenen und hat bezogen auf die Arbeit des Einzelnen sowohl Absicherungscharakter als auch Kontrollcharakter.
Kollegiale Fallberatung hat die Funktion, erzieherisches Handeln des Einzelnen und von Teams transparent zu gestalten. Es werden Zielsetzungen und Methoden der Hilfe im Einzelfall durch gemeinsame Beratung optimiert und es gilt zu verhindern, daß im Innenverhältnis von Betreuungsmaßnahmen unreflektierte Eigendynamiken entstehen, welche die Fachlichkeit beeinträchtigen könnten.
Darüber hinaus hat die kollegiale Fallberatung den Charakter interner Fortbildung im Sinne exemplarischen Lernens.
Orte der kollegialen Fallberatung sind die wöchentlichen Teamsitzungen mit dem jeweiligen Gruppenleiter und die wöchentlichen Fachbereichskonferenzen der Gruppenleiter(innen) mit der/dem jeweiligen Fachbereichsleiter(in).
Um alle am Erziehungsauftrag Beteiligten und Entscheidungsträger fortwährend in die Lage zu versetzen, sachgerechte Einschätzungen und Entscheidungen treffen zu können, ist eine Form der Dokumentation des Einzelfalles erforderlich, die ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet.
Die Einzelfalldokumentation erfolgt zunächst in Form von täglichen schriftlichen Beobachtungsnotizen der Betreuerinnen und Betreuer.
Aus diesen Einzelbeobachtungen der Betreuer(innen) werden regelmäßig (ca. alle 3 bis 6 Monate) in den Gruppensitzungen zusammenfassende Situationsberichte gefertigt, die sich mindestens in die Kategorien:
· Familie
· Schule/Beruf
· Gesundheit
· Freizeit
· Sozialverhalten
· Besonderes
gliedern.
Diese Situationsberichte dienen als Grundlage für die regelmäßigen Hilfeplangespräche nach § 36 KJHG.
Die Festlegungen der Hilfeplanfortschreibung erfahren im Anschluß eine vertiefende Operationalisierung in den durch die Gruppe je Fall zu erstellenden Erziehungsplänen.
Auf der Basis und unter Bezugnahme auf diese Festschreibungen erfolgen dann wiederum tägliche Beobachtungsnotizen.
Die jederzeit lückenlose Nachvollziehbarkeit der skizzierten Prozesse erfolgt im Westfälischen Jugendhilfezentrum in allen pädagogischen Bereichen durch ein entsprechend systematisiertes elektronisches Dokumentationssystem.
- Personalentwicklung / Fortbildung / Supervision -
Die durch das Westf. Jugendhilfezentrum erbrachten pädagogischen Dienstleistungen sind personalintensiv. Sie können ohne qualifizierte und motivierte Mitarbeiter(innen) nicht in der geforderten Qualität erbracht werden.
Die Mitarbeiter(innen) mit ihrem fachlichen know how stellen somit das eigentliche "Kapital" der Einrichtung dar.
Vor diesem Hintergrund spielen die Bereiche Personalentwicklung, Fortbildung und Supervision eine zentrale Rolle.
Zum Standart der Einrichtung gehören:
- Monatliche Supervision für alle MitarbeiterInnen im pädagogischen Bereich (Einzel- und/oder Gruppensupervision)
- Realisierung von "Teamwochenenden" unter gruppendynamischen Gesichtspunkten
- Fortbildung (Tagesveranstaltungen und qualifizierte Zusatzausbildungen)
Im Verständnis des Westfälischen Jugendhilfezentrums stellt der Bereich Fortbildung ein zentrales Instrumentarium zur Qualitätssicherung und -entwicklung dar. Im Rahmen der Personalentwicklung wird die regelmäßige Teilnahme von Mitarbeitern an arbeitsfeldbezogenen Fortbildungen nachhaltig gefördert und finanziell unterstützt. Es wird davon ausgegangen, daß jeder Mitarbeiter der Einrichtung durchschnittlich mindestens eine Fortbildung im Zeitraum von zwei Jahren besucht. Soweit finanziell und organisatorisch leistbar, werden Freistellungen für Zusatzausbildungen im Einzelfall gewährt.
- Interne Mitarbeiterqualifizierung für Führungsaufgaben
- Ausbildung von Jahrespraktikantinnen/Jahrespraktikanten (auch unter dem Gesichtspunkt der Prüfung einer anschließenden Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis)
- Gestaltung von Arbeitsplätzen mit einem möglichst umfangreichen Eigenverantwortungsumfang
