Jugendhilfezentrum Marl



Organisationsaufbau

Grundsätze

Ziel des Organisationskonzeptes muß es sein, Aufgaben, Kompetenzen und Weisungsbefugnisse jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters klar und eindeutig zu beschreiben.

Hierzu dienen die Stellenbeschreibungen für den jeweiligen Arbeitsplatz.

Im Zentrum des Erziehungsauftrages der Einrichtung stehen die Betreuungsbereiche an den jeweiligen Standorten.

Aus ihnen heraus wird die tägliche, konkrete Erziehungsarbeit geleistet und gesteuert. Alle anderen Bereiche und Funktionsebenen haben demnach beratende, unterstützende und kontrollierende Funktionen im Hinblick auf die Qualität der zu erbringenden Leistung.

Neben den individuellen Stellenbeschreibungen bedarf es klarer und transparenter Organisationsstrukturen, bei denen die unterschiedlichen Informations- und Beteiligungsformen der Arbeitsmotivation, Kreativität und Selbständigkeit dienen.

Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, muß das Organisationskonzept ...

a.) die Hierarchie der Weisungsbefugnisse und

b.) die Kommunikationsstrukturen beschreiben


zu a.) Weisungsbefugnisse

Im Rahmen der Geschäftsverteilung im Landschaftsverband Westfalen Lippe (Träger) und der Eigenbetriebssatzung für die Jugendhilfeeinrichtungen des LWL ist der Landesrat des Landesjugendamtes, in besonderen Geschäften zudem der Landesdirektor, dem Werkleiter der Einrichtung gegenüber weisungsbefugt.

Der Leiter der Einrichtung seinerseits ist gegenüber allen Mitarbeitern der Einrichtung weisungsbefugt.

Er delegiert diese Kompetenz auf die FachbereichsleiterInnen und den Kaufm. Leiter, wie in den jew. Stellenbeschreibungen definiert. Die FachbereichsleiterInnen ihrerseits delegieren Teilbereiche ihrer Kompetenz auf die GruppenleiterInnen.

Die Verlagerung von Verantwortungsbereichen und Weisungsbefugnissen soll innerhalb des Westfälischen Jugendhilfezentrums dem Prinzip folgen, das Entscheidungsprozesse möglichst nah am Ort der Leistungserbringung vollzogen werden.

Unbeschadet dieser Delegation von Befugnissen kann der Leiter der Einrichtung Weisungen des Trägers jederzeit gegenüber allen Mitarbeitern der Einrichtung durchsetzen.

zu b.) Kommunikationsstrukturen

- Dienstübergaben

Dienstübergaben dienen der Sicherstellung der Kontinuität des Gruppengeschehens / des Erziehungsauftrages. Die Mitarbeiter sind zur gegenseitigen, umfassenden Unterrichtung verpflichtet. Wesentliche Ereignisse werden im (elektronischen) Gruppenbuch festgehalten

- Teamsitzungen

Teamsitzungen sind Arbeitsbesprechungen, die die tägliche Arbeit strukturieren und die Qualität der Arbeit tagtäglich sichern. In ihnen sollten die Gruppenleiter nur in Ausnahmefällen von ihrem bestehenden Vetorecht Gebrauch machen. Es wird eine kollegiale Beratung untereinander erwartet. Die getroffenen Teamvereinbarungen sind bindend.

Teilnehmer der Sitzungen sind alle Teammitglieder. Auch andere Mitarbeiter der Einrichtung können auf Anfrage teilnehmen.

Es wird ein Protokoll gefertigt, welches jedem Teammitglied zugänglich ist.

- Fachbereichskonferenzen

Aufgabe und Inhalt der Fachbereichskonferenz ist die Bearbeitung pädagogischer und wirtschaftlicher Fragestellungen der zum Bereich gehörigen Systemen im Sinne einer kollegialen Beratung, die Koordinierung päd. und wirt. Handelns der einzelnen Systeme, die Bearbeitung von Aufnahmeanfragen, Unterstützung in Hilfeplanangelegenheiten und personelle Fragen der Gruppen.

Die Konferenz ist nicht weisungsbefugt, sie bereitet Entscheidungen jedoch vor, in dem sie Empfehlungen an die Fachbereichsleitung ausspricht.

Teilnehmer der Fachbereichskonferenz sind neben dem Fachbereichsleiter/der Fachbereichsleiterin alle Gruppenleiter des jew. Bereiches - im Fachbereich Ambulante Hilfen alle Individualbetreuer. Eine Vertretung ist nicht möglich.

Es wird ein Protokoll gefertigt, welches ausschließlich den Konferenzteilnehmern zur Kenntnis gegeben wird.

- Leitungskonferenz

Die Leitungskonferenz ist eine Arbeitsbesprechung unter Beteiligung des Leiters der Einrichtung(Werkleiter), der FachbereichsleiterInnen und des Kaufm. Leiters.

Sie ist Entscheidungsgremium in bezug auf operative und strategische Maßnahmen in pädagogischer, wirtschaftlicher und personeller Hinsicht für die Gesamteinrichtung.

Die Leitungskonferenz ist federführend zuständig für die konzeptionelle (Weiter-) Entwicklung pädagogischer Konzepte.

Es wird eine kollegiale Zusammenarbeit erwartet, bei der der Leiter der Einrichtung nur in Ausnahmefällen von seinem bestehenden Vetorecht Gebrauch macht.

Es wird ein Protolkoll gefertigt, welches ausschließlich den Konferenzteilnehmern zur Kenntnis gegeben wird.



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