Gemeinsamer Unterricht
Unterricht in einer Regelschule
Im gemeinsamen Unterricht lernen Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam in einer Klasse an einer allgemeinen Schule. Auf diese Weise können sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler eine wohnortnahe Schule besuchen und Kontakt zu Gleichaltrigen aufbauen oder erhalten. Sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler können im GU bei entsprechender Eignung alle Schulformen besuchen.
Im Schuljahr 2012/2013 werden 86 Schülerinnen und Schüler im GU von Kolleginnen und Kollegen der Irisschule betreut.
Die GU-Schülerinnen und Schüler verteilen sich auf derzeit 67 Schulen aller Schulformen. Zu diesen gehören:
Grundschulen
Hauptschulen
Realschulen
Gymnasien
Gesamtschulen
Berufsbildende Schulen
Private Ersatzschulen
Förderschulen
Wenn bei einem Kind sonderpädgagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen festgestellt ist, können die Eltern, wie in § 20 (7) SchulG vorgesehen, einen Antrag auf Unterrichtung im Gemeinsamen Unterricht stellen. Die Schulaufsicht entscheidet über diesen Antrag und legt nach Absprache mit dem Schulträger die allgemeine Schule als Förderort fest, wenn die sächlichen und personellen Voraussetzungen gegeben sind.
Um einem sehgeschädigten Schüler die erfolgreiche Bewältigung der schulischen Anforderungen zu ermöglichen, wird er durch einen Lehrer der Irisschule begleitet. Dies findet vorwiegend in der allgemeinen Schule statt, kann aber, wenn dies sinnvoll ist, auch zu Hause erfolgen. In der Regel unterstützt der Sonderschullehrer das Kind im Klassenunterricht in allen dort gegebenen Situationen (Einzel-, Partner-, Gruppenarbeit). Auch Einzelfördersituationen sind bei Bedarf möglich, bleiben aber die Ausnahme.
Die Beratung des Kindes und der Eltern stellt einen weiteren wichtigen Aspekt unserer Arbeit dar.
Aufgabenbereiche und Arbeitsfelder des GU
Der Gemeinsame Unterricht zielt ab auf eine sonderpädagogische Förderung sehgeschädigter Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen. Dabei steht die schulische und soziale Integration im wohnortnahen Umfeld im Vordergrund.
Die wesentlichen Aufgabenbereiche im Gemeinsamen Unterricht sind:
Ermitteln des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Einsatz und Handhabung von Hilfsmitteln erklären und vermitteln
Beratung und Unterstützung von sehgeschädigten Schülerinnen und Schülern, deren Eltern sowie des Kollegiums der allgemeinen Schule
Informieren über den Nachteilsausgleich, auch in Hinblick auf die Lernstandserhebungen und zentrale Prüfungen
Schullaufbahnberatung
Erlernen von spezifischen Arbeitstechniken für Sehgeschädigte
Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen