1. Allgemeines zur Schule

Die Oelder LWL-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung trägt den Namen „Erich Kästner-Schule“. Sie wird hauptsächlich von Schülerinnen und Schülern des Kreises Warendorf besucht.

Das Einzugsgebiet erstreckt sich jedoch auch auf Bereiche der Kreise Soest und Gütersloh. Ca. 190 Schülerinnen und Schüler im Alter von 6-18 Jahren besuchen die Erich Kästner-Schule, die als Ganztagsschule in einer 5-Tage-Woche geführt wird. Alle Schülerinnen und Schüler werden mit Schulbussen zur Schule befördert. Die Kosten hierfür trägt der Schulträger, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Je nach Wohnort werden die Kinder und Jugendlichen morgens zwischen 7.00 Uhr und 7.45 Uhr von zu Hause abgeholt und nachmittags zwischen 15.15 Uhr und 16.15 Uhr wieder nach Hause gebracht.

Einzugsgebiet der Erich Kästner-Schule Oelde

Die Erich Kästner-Schule befindet sich in einem ehemaligen Hauptschulgebäude an der Wibbeltstraße. Von 1981 bis 1985 wurde das Gebäude behindertengerecht umgebaut und verfügt nun über Rampen, behindertengerechte Sanitäranlagen und Aufzüge. Neben den individuell und bedarfsgerecht gestalteten Klassenräumen, überwiegend mit abgeteilten Gruppenräumen, stehen Fachräume zur Verfügung, sowie Räumlichkeiten für Physio- und Ergotherapie.

Für die Pausengestaltung können die Schülerinnen und Schüler einen mit Spielgeräten gestalteten Schulhof nutzen. Die Abschlussstufe (Kl. 9 und 10) ist in ehemaligen Räumen einer Schreinerei untergebracht, die von der Fördergemeinschaft umgebaut worden sind. Dort können neben dem Arbeitstraining verschiedene Arbeitsfelder handlungsorientiert vermittelt werden.

2008 fiel in der Landschaftsversammlung des LWL die Entscheidung, dass es nicht mehr wirtschaftlich sei, das alte Gebäude zu renovieren, zu sanieren und moderneren Standards bezüglich der Bauweise für behinderte Menschen anzupassen. Es wurde der Neubau der Erich Kästner-Schule beschlossen. Die Stadt Oelde stellte sehr zügig ein geeignetes Grundstück an der Hans-Böckler-Str. zur Verfügung.
Ein Architekturwettbewerb wurde Ende 2008 ausgeschrieben. Gewinner war das Architektenbüro Farwick und Grote aus Ahaus.
Die Planungen laufen mit Beteiligung der Schule auf Hochtouren. Mit dem 1. Spatenstich wird im Frühjahr 2010 und mit der Fertigstellung Mitte 2012 zu rechnen sein.

2. Schulische Förderung

Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit einer Körperbehinderung oder einer Mehrfachbehinderung, bei der die körperliche Behinderung im Vordergrund steht. Folgende Behinderungs-bilder kommen an unserer Schule am häufigsten vor:
- Hirnschädigungen (z. B. Cerebralparesen, Anfallsleiden unterschiedlicher Genese 
  und deren Ausprägungen)
- Verletzungen der Wirbelsäule und des Rückenmarks (z. B. Spina bifida)
- Muskelerkrankungen
- das vielfältige Spektrum der Wahrnehmungsstörungen.

Aufnahme in die Erich Kästner-Schule
Die Erziehungsberechtigten des Kindes oder die Regelschule - nach Information der Erziehungsberechtigten - stellen einen formlosen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (gemäß AO-SF). In der Regel kann dies bei der Anmeldung an der zuständigen Grundschule erfolgen. Die Grundschule schickt diesen Antrag weiter an das jeweilige Schulamt des Kreises. Vom Schulamt werden jeweils eine Lehrkraft der Grundschule und eine Lehrkraft der Förderschule beauf-tragt, gemeinsam ein sonderpädagogisches Gutachten zur Feststellung des Förderbedarfs des Kindes zu erstellen. Eine medizinische Untersuchung durch das Kreisgesundheitsamt sowie eine Stellungnahme der Erziehungsberechtigten ist Bestandteil des Verfahrens. Das Schulamt trifft dann die Entscheidung über den schulischen Förderort.

Bildungsgänge und Schullaufbahn
Körperbehinderungen können sehr unterschiedlich sein. Entsprechend verschieden sind die Auswirkungen einer (Körper-) Behinderung auf Körper, Seele und Geist eines Kindes. Daraus ergeben sich die unterschiedlichsten Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler, die an unserer Schule unterrichtet werden.

Um diesen vielfältigen Bedürfnissen gerecht werden zu können, werden an der Förderschule, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung verschiedene Bildungsgänge angeboten:
- Unterricht nach den Richtlinien und Lehrplänen für die Grund- bzw. Hauptschule     
  (mit entsprechendem Hauptschulabschluss)
- Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen (mit entsprechenden Abschlüssen)
- Förderschule, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Förderung Schwerstbehinderter.

Der Bildungsgang wird für jedes Kind im Laufe der ersten Klasse festgelegt. Dabei bleibt die Zuordnung zu den einzelnen Bildungsgängen entsprechend dem jeweiligen Lernvermögen und der Entwicklung der Schülerinnen und Schüler durchlässig. Das gilt ebenfalls für einen Wechsel an andere Schulformen. Für jede Schülerin/ jeden Schüler werden individuelle Förderpläne erstellt, die jeweils die Ausgangslage, daraus resultierende Förderziele und -maßnahmen in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Motorik, Wahrnehmung, Kognition, Sozialkompetenz und Emotionalität, Selbstverwirklichung und Lebensgestaltung beinhalten.

Die Schulbesuchszeit beträgt in der Regel 11 Jahre. Diese teilen sich wie folgt auf:
Die Unterstufe umfasst die ersten 5 Schulbesuchsjahre, bestehend aus 1 Jahr in der Eingangsklasse („E-Klasse“) und dann den Klassen 1 bis 4. Die Eingangsklasse versteht sich als Übergang zwischen Kindergarten und Schule und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern spielerisch den Aufbau von Handlungskompetenz über Körper-, Material- und Sozialerfahrungen. Die Mittelstufe schließt sich mit den Klassen 5 bis 8 an. Die Klassen 9 und 10 bilden die Abschlussstufe.