
| Navigation des BBW Soest |
Inhaltsverzeichnis
Zur Tagung
Die berufliche Integration sehbehinderter und blinder Menschen auf den Arbeitsmarkt war schon immer ein Drahtseilakt. Angesichts der ständig steigenden Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Qualifikation und Flexibilität der Arbeitnehmer, dem Verschwinden spezifischer beruflicher Nischen und der zunehmenden Instabilität von Beschäftigungsverhältnissen ist der Draht jedoch dünner und schwankender geworden. Zudem sorgen Veränderungen bei den Unterstützungssystemen auch immer wieder für mehr oder weniger heftigen Gegenwind.
Massive Veränderungen hat es in den vergangenen fünf Jahren durch das Sozialgesetzbuch 2 – die sogenannten Hartz-Gesetze – und die Umwandlung der Bundesanstalt für Arbeit zur Bundesagentur für Arbeit gegeben. So unterscheidet das Kundenkonzept der Bundesagentur für Arbeit nun zwischen „Marktkunden“, „Beratungskunden“ und „Betreuungskunden“. Betreuungskunden sind arbeitslose Menschen, „deren Qualifikation am regional und fachlich erreichbaren Arbeitsmarkt nicht nachgefragt wird, bei denen Hemmnisse und ggf. auch Motivationsprobleme vorliegen und deren Profil in ihrem regionalen Arbeitsmarkt derzeit nicht integrationsfähig ist und deren Integrationschancen weder durch „Fördern“ noch durch „Fordern“ während des ALG I-Bezuges erhöht werden können.“ Sie werden nach Ablauf eines Jahres gegen Zahlung von 10.000 € an die zuständige Arbeitsgemeinschaft bzw. Optionskommune nach SGB II abgegeben. Dass diese in den vergangenen Jahren für diesen Perso-nenkreis auch wenig getan haben, belegen die Arbeitslosenzahlen schwerbehinderter Menschen.
Und selbst wenn man eine Arbeitsstelle hat, heißt das noch lange nicht, dass man von dem Erwerbseinkommen auch leben kann. Im Februar 2008 haben ca. 1,3 Millionen Menschen in Deutschland trotz Erwerbstätigkeit Arbeitslosengeld II bezogen – Tendenz bis dahin steigend! So wundert es nicht, dass immer mehr behinderte Menschen um Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen nachsuchen, ein Umstand, der den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe ernste finanzielle Sorgen macht.
Wie sieht es also aus mit der beruflichen Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen im Jahr 2008? Wer hat Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, und wer braucht welche Förderung und Unterstützung, um tatsächlich beruflich teilhaben zu können? Welche Netzwerke, Sicherungssysteme und Balancehilfen stehen den handelnden Personen und Institutionen heute zur Verfügung? Welche Möglichkeiten bestehen im Vorfeld, z. B. in der Schule oder im Internat, den Weg zu bahnen, das Seil zu spannen, ein Netz zu knüpfen?
Vom 28. bis 30. November 2008 bietet die 14. Soester Fachtagung zur beruflichen und sozialen Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen wieder Fachleuten und interessierten Laien, betroffenen Menschen und ihren Vertretern die Möglichkeit, sich zu informieren und zu diskutieren, Netze zu knüpfen und Kenntnisse und Erfahrungen für die eigene Arbeit zu sammeln. ProgrammFreitag, 28.11.2008
Samstag, 29.11.2008
Sonntag, 30.11.2008
Workshops
Zur Unterstützung der Erlangung oder Sicherung der beruflichen Integration blinder und sehbehinderter Menschen durch Integrationsfachdienste müssen sie besondere Fachkenntnisse entweder selbst vorhalten oder an geeigneter Stelle gezielt zukaufen. Ausgehend von den Erfahrungen eines Fachdienstes für blinde und sehbehinderte Menschen in Bayern wollen wir uns nach einem Impulsreferat mit der Frage beschäftigen, welche fachspezifischen Kenntnisse benötigt werden, wie die Kenntnisse bereits bestehender Dienste genutzt und sachverständige Stellen für die Betreuung blinder und sehbehinderter Menschen in den Integrationsfachdiensten erreicht werden können, um die im Sozialgesetzbuch IX geforderte besondere Unterstützung zu erbringen.
In diesem Workshop steht der Betrieb einer Schülerfirma im Mittelpunkt. Am Beispiel der Schülerfirma der Staatlichen Handelsschule für Blinde und Sehbehinderte in Hamburg werden Arbeitsweise und Funktion erläutert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutieren Methodik und Didaktik dieses Lernfeldes und erhalten Hinweise zum Aufbau von Schülerfirmen an ihren Schulen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen Einblick in die Ausbildungspraxis eines Berufsbildungswerkes. Sie lernen konkrete Arbeitsaufgaben in unterschiedlichen Berufsfeldern kennen. Das Instrument der Probierwerkstatt wird erläutert und die Möglichkeiten der Durchführung für Schulklassen wird diskutiert.
In diesem Workshop werden einerseits die Ansätze zur frühzeitigen beruflichen Orientierung in der Schule mit den verschiedenen Übergangshilfen in Beruf und Ausbildung dargestellt sowie andererseits Konzept und Stand der Entwicklung bei den zentralen Abschlussprüfungen in NRW. Anschließend bietet dieser Workshop Gelegenheit zur Diskussion: Besteht hier ein Zielkonflikt? Wie sollte der Bildungsplan für einzelne Schülerinnen und Schüler gestaltet werden, um sie bestmöglich auf den Übergang in die Sekundarstufe II bzw. die berufliche Bildung vorzubereiten.
Arbeitsplätze für blinde und sehbehinderte Menschen stehen nicht selbstverständlich zur Verfügung. Nachdem es praktisch keine blinden Industriearbeiter mehr gibt, gehören auch blinde Schreibkräfte und Telefonisten zu einer im Aussterben begriffenen Spezies.
In diesem Workshop werden unterschiedliche Ansätze und Anforderungsniveaus der beruflichen Tätigkeit blinder und sehbehinderter Menschen dargestellt, denen der allgemeine Arbeitsmarkt nicht bzw. nicht ohne weiteres offen steht. Konzepte der besonderen Werkstatt für behinderte Menschen, der Blindenwerkstatt und der Integrationsfirma werden verglichen, Zugangsvoraussetzungen dargestellt und die Perspektiven für unterschiedliche Schüler- bzw. Personengruppen diskutiert. Dabei wird die Rolle der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe als Initiator und Träger von Werkstätten und Integrationsfirmen besonders beleuchtet.
Die Feststellung des Leistungsvermögens und des Entwicklungspotentials behinderter Menschen bekommt gerade an der Schwelle zur Werkstatt für behinderte Menschen eine immer größere Bedeutung. Aber auch bei der Entscheidung über einen Ausbildungsberuf und den richtigen Bildungsgang können psychodiagnostische Verfahren wertvolle Hilfestellung geben. In diesem Workshop werden unterschiedliche diagnostischen Verfahren und Strategien dargestellt. Ihre Anwendung wird insbesondere bezüglich blinder und sehbehinderter Menschen diskutiert.
Das Darstellende Spiel ist ein Medium, das einen sehr direkten Zugang zu den lernenden Menschen, ihren Gefühlen und Werthaltungen ermöglicht. Insbesondere zentrale soziale Kompetenzen, wie z. B. Teamfähigkeit, Flexibilität, Konfliktfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und kreatives Problemlösungsverhalten werden in theaterpädagogischen Projekten gefor-dert und gefördert. Der Referent stellt die Methode vor und leitet dazu an, das Darstellende Spiel in Schulunterricht und Freizeit, im Rahmen der beruflichen Orientierung und ausbil-dungsbegleitend einzusetzen.
Referentinnen und Referenten
Literatur und Links
Organisation
Unterbringung: Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern im Gästehaus der Einrichtung direkt neben dem Tagungsgebäude. Die Zimmer werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Die Einrichtung ist für Rollstuhlfahrer erschlossen (entsprechenden Zimmerwunsch bitte auf der Anmeldekarte angeben).
Tagungsunterlagen: Für sehbehinderte oder blinde Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden die Tagungsunterlagen nach Möglichkeit in Punktschrift bzw. auf Diskette oder CD bereitgestellt.
Workshops: Jede/r Teilnehmer/in kann an einem Workshop teilnehmen. Zur Durchführung eines Workshops müssen sich bis zum Stichtag 10. November mindestens 8 Personen angemeldet haben. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Die Veranstalter behalten sich vor, einen Workshop bei geringer Nachfrage abzusagen. Kann ein Workshop-Wunsch nicht erfüllt werden, kommt die zweite Option zum Zuge. In der Anmeldebestätigung erfahren Sie den/die Workshop/s, für den/die Sie eingetragen sind.
Zertifizierung: Die Tagung wird mit 11 Punkten auf das Fortbildungszertifikat des VBS angerechnet. Die WVAO rechnet die Tagung mit 6 Punkten auf die Qualifizierung zum Low-Vision-Fachberater an.
Tagungskosten: Die Tagungsgebühr beträgt 100,00 €. Mitglieder des Verbandes für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik (VBS) zahlen eine ermä¬ßigte Ta¬gungs¬geb¬ühr von 75,00 €. Die ermäßigte Gebühr gilt auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die während der Tagung in den VBS ein¬treten. Studentinnen und Studenten, die Mitglieder des VBS sind oder im Rahmen der Tagung in den VBS eintreten, zahlen 50,00 €. Bei Anmeldungen nach dem 1. Oktober wird ein Zuschlag von 10,00 € erhoben.
Für die Unterbringung (2 Nächte im Einzelzimmer mit Dusche und WC) werden 60,00 € in Rechnung gestellt, für die Verpflegung (2 Tage Vollpension) 37,40 €.
Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt durch Einsenden der Anmeldekarte oder die Online-Buchung und Überweisung der Tagungsgebühr einschließlich der Kosten für Unterbringung und Verpflegung auf das Konto:
VBS-AG Berufsvorbereitung Anmeldeformular: durch Anklicken des folgenden Links erhalten Sie das Anmeldeformular in elektronischer Form als PDF-Dokument. Sie können es ausdrucken und an die im Formular genannte Adresse senden. Für das Lesen und Ausdrucken der Dateien im Acrobat-Format benötigen Sie den kostenlosen Adobe-Acrobat-Reader. Zum Installieren dieses Programmes folgen Sie einfach diesem Link zu Adobe. Online-Anmeldung: Benutzen Sie die Möglichkeit sich online anzumelden. Klicken Sie auf den folgenden Link, füllen Sie bitte alle Formularfelder aus und verschicken Sie das Formular durch Anklicken der Schaltfläche "Anmeldung abschicken".
Anmeldeschluss: 1. November 2008
Stornierung: Um die Kalkulation sicher zu gestalten, sind Stornierungen kostenfrei nur bis 1. November 2008 möglich. Bei Absagen nach diesem Termin werden 50,00 € als Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei Absagen ab dem 27.11. werden 100,00 € zur Deckung der entstandenen Kosten einbehalten. An- und AbreiseMit der Bahn ist Soest aus Richtung Dortmund, Kassel und Hamm zu erreichen. Vom Bahnhof aus fahren die Buslinien C4 und C5 mit den Zielen „Günne“ bzw. „Ostönnen“ halbstündlich um X:16 h und X:46 h ab Haltestelle Bahnhof/Brüdertor (Auskunft: 01803 504030). Die Taxikosten vom Bahnhof Soest zum ehem. Landesinstitut betragen ca. 6,00 €.
Mit dem Auto erreichen Sie Soest entweder über die BAB A 44 (Abfahrt Soest-Möhnesee) oder über die BAB A 2 (Abfahrt Hamm-Uentrop oder Oelde). Am ehem. Landesinstitut stehen reichlich Parkplätze zur Verfügung.
Für die Rückfahrt empfehlen wir:
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
LWL-Berufsbildungswerk Soest
|