von Erwin Denninghaus
Hohe Quote erreichter Absolventinnen und Absolventen: Von 203 der insgesamt 233 Absolventinnen und Absolventen der Jahrgänge 1995 – 2002 konnten Daten erhoben werden. Das entspricht einer Quote erreichter AbsolventInnen von 87,1 %.
Gleichbleibend hohe Erwerbsquote: Die Erwerbsquote der erreichten 203 Absolventinnen und Absolventen betrug am 1. März 2003 72,9 % und ist damit stabil im Vergleich zu den Quoten aus den Nachbefragungen 2000 (74,3 %) und 1996 (73,0 %).
Hohe Verbleibsquote: Besonders hervorzuheben ist die hohe Verbleibsquote nach Auslaufen der Einarbeitungszuschüsse. Die Erwerbsquoten der AbsolventInnen der Jahrgänge 1996 bis 1999 liegen zwischen 73,9 % und 83,3 %.
Werker und Helfer gut vermittelt: Die Art des Abschlusses (nach § 25 oder § 48 BBiG) hat ebenfalls kaum einen Einfluss auf die Erwerbsquote. Entscheidend ist die Leistungsfähigkeit der AbsolventInnen in ihrem Beruf und ihre Platzierung.
Gender Mainstreaming: Männer und Frauen profitieren gleichermaßen vom Bildungsangebot des Berufsbildungswerkes Soest. Ihre beruflichen Eingliederungschancen sind nahezu identisch.
Hohe Erwerbsquote unabhängig vom Grad der Behinderung: Die hohe Erwerbsquote ist unabhängig vom Grad der Behinderung der Absolventinnen und Absolventen.
Gesellschaftliche Teilhabe ist für Menschen mit Behinderungen ganz wesentlich auch berufliche Teilhabe. Sie zu ermöglichen ist Auftrag der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke. Eine der wichtigsten Kennzahlen von Einrichtungen der beruflichen Bildung und Rehabilitation ist daher die Quote derjenigen Absolventinnen und Absolventen, die nach Abschluss der Bildungsmaßnahme beruflich eingegliedert werden können.
Erstmals für den Entlassjahrgang 1992 und seitdem kontinuierlich erfasst das Berufsbildungswerk Soest den Stand der beruflichen Eingliederung zum 01.10. – also rund drei Monate nach der Abschlussprüfung – und erstmals für den Entlassjahrgang 1993 auch den Stand zum 01.02. des Folgejahres – also etwa sieben Monate nach der Abschlussprüfung:
| Entlassjahrgang | Absolventen insgesamt |
in Arbeit am 01.10. | in Arbeit am 01.02 |
|---|---|---|---|
|
1992 |
26 |
15 57,7 % |
|
|
1993 |
30 |
|
22 73,3 % |
|
1994 |
38 |
15 39,5 % |
16 42,1 % |
|
1995 |
23 |
10 43,5 % |
|
|
1996 |
32 |
9 28,1 % |
15 46,9 % |
|
1997 |
35 |
12 34,3 % |
16 45,7 % |
|
1998 |
37 |
15 40,5 % |
17 46,0 % |
|
1999 |
30 |
14 46,7 % |
20 66,7 % |
|
2000 |
39 |
20 51,3 % |
24 61,5 % |
|
2001 |
34 |
14 41,2 % |
16 47,1 % |
|
2002 |
20 |
12 60,0 % |
11 55,0 % |
|
2003 |
26 |
7 26,9 % |
|
Darüber hinaus beteiligt sich das Berufsbildungswerk Soest seit Jahren an den Nachbefragungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG-BBW). Erfasst wird hier der Erwerbsstatus der Absolventinnen und Absolventen aller Berufsbildungswerke in Deutschland ca. ein Jahr nach Abschluss der Berufsausbildung.
Bereits vor Jahren hat das Berufsbildungswerk Soest jedoch festgestellt, dass in dem Zeitraum bis zur Nachbefragung durch die BAG BBW – also ein Jahr nach der Abschlussprüfung – das Erwerbspotential eines Entlassjahrganges nicht ausgeschöpft werden kann, sondern hierfür ein Zeitraum von bis zu drei Jahren benötigt wird. Diese Feststellung wurde von zwei bisher durchgeführten langfristigen Nachbefragungen bestätigt:
![]() |
Im Jahre 1996 für die Entlassjahrgänge 1988 – 1995 und |
![]() |
im Jahre 2000 für die Entlassjahrgänge 1991 – 1999. |
Diese langfristigen Nachbefragungen stellen somit ein wesentliches Instrument zur Erfolgskontrolle und Qualitätssicherung dar.
Vor dem Hintergrund steigenden Interesses der Bundesanstalt für Arbeit an der beruflichen Eingliederung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Rehabilitationsmaßnahmen in Berufsbildungswerken, und der Diskussion um eine Vermittlungs- bzw. Verbleibsquote von mindestens 70 % in anderen Leistungsbereichen der Bundesanstalt für Arbeit, hat das Berufsbildungswerk Soest nunmehr seine dritte langfristige Nachbefragung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Nachbefragung der Entlassjahrgänge 1995 – 2002 werden hiermit vorgelegt und diskutiert.
In seinen langfristigen Nachbefragungen fokussiert das Berufsbildungswerk Soest nicht nur den Status ein Jahr nach Abschluss der Berufsausbildung, sondern den mittelfristigen Verlauf der beruflichen Eingliederung und Erwerbstätigkeit.
Zu unterscheiden ist hier zwischen
![]() |
der beruflichen Ersteingliederung und |
![]() |
der Verbleibsquote: |
Die berufliche Eingliederung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird durch die Arbeitsämter und die Integrationsämter finanziell gefördert. Nach Auslaufen der Förderung, die bis zu drei Jahren dauern kann, kann es zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen kommen. Zur Beurteilung des Erfolges der Arbeit ist daher neben der Feststellung der ersten Vermittlung in Arbeit eine langfristige Betrachtung des Verbleibs in einem Arbeitsverhältnis von Bedeutung.
Nach 1996 und dem Jahr 2000 wurde im Jahr 2003 die dritte langfristige Nachbefragung durchgeführt. Bei diesen Befragungen wurden jeweils die letzten 8 bzw. 9 Jahrgänge schriftlich oder telefonisch befragt, ob sie am 1. März des Erhebungsjahres (1996, 2000 bzw. 2003) versicherungspflichtig berufstätig waren. Daraus ergibt sich jeweils ein Bild des aktuellen Standes der beruflichen Eingliederung (Querschnitt). Durch den Vergleich der Erwerbsquoten der verschiedenen Jahrgänge und aufgrund der Tatsache, dass beispielsweise der Jahrgang 1998 sowohl im Jahr 2000 als auch im Jahr 2003 befragt wurde, können Informationen über den Verlauf gewonnen werden (Längsschnitt).
Die Basis jeder Statistik sind die erhobenen Daten. Es werden „Totalerhebungen“ und „Stichproben“ unterschieden. Bei Totalerhebungen hängt die Aussagekraft wesentlich von der Rücklaufquote der Fragebögen bzw. der Antwortbereitschaft der Befragten ab, bei Stichproben kommt der Zusammensetzung der untersuchten Gruppe wesentliche Bedeutung zu. Sie hat zusätzlich zur Rücklaufquote Einfluss auf die Ergebnisse.
Die nachfolgenden Ergebnisse basieren auf einer Totalerhebung aller Absolventinnen und Absolventen des Berufsbildungswerkes Soest, die in den Jahren 1995 - 2002 einen Abschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlangt haben.
Wie im Jahr 2000 wurden die Absolventinnen und Absolventen zunächst telefonisch befragt und nur auf besonderen Wunsch erhielten sie einen Fragebogen zur schriftlichen Beantwortung der Fragen. Die Erhebung der Daten wurde zu wesentlichen Teilen im Rahmen eines Ausbildungsprojektes von Auszubildenden zur Bürokraft durchgeführt. Es wurde auf die letzten bekannten Adressen der Absolventen sowie auf die Adressen von Eltern oder Arbeitgebern zurückgegriffen. Die Auszubildenden recherchierten in Datenbanken und elektronischen Telefonbüchern, wenn die Daten nicht mehr aktuell waren. Weiterhin wurden Daten von Einwohnermeldeämtern genutzt.
Bei der Darstellung von Vermittlungsergebnissen ist es erforderlich, die Bezugsgröße zu definieren. In die hier vorgelegte Untersuchung wurden alle Absolventinnen und Absolventen der genannten Jahrgänge einbezogen. Die Auswertung basiert auf den Daten aller erreichten Absolventen. Die Daten aller erreichten Absolventinnen und Absolventen wurden in die Ermittlung der Erwerbsquote einbezogen. Erwerbsunfähige Absolventen oder Absolventen in Elternzeit wurden nicht außer Acht gelassen.
Von zentraler Bedeutung für die Darstellung von Vermittlungsergebnissen ist die Definition des Kriteriums: So unterscheidet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW – s. o.) bei der Darstellung ihrer Vermittlungsergebnisse insgesamt fünf Kriterien (siehe BAG BBW 2003):
![]() |
Rehabilitanden, die in Arbeit waren und z. Zt. wieder arbeitslos sind. |
![]() |
Rehabilitanden, die saisonbedingt beschäftigt waren. |
![]() |
Rehabilitanden, die in Arbeitsbeschaffungs- und sonstigen Arbeitsamt-Maßnahmen sind. |
![]() |
Rehabilitanden, die in befristeter Arbeit sind. |
![]() |
Rehabilitanden, die in unbefristeter Arbeit sind. |
In Abhängigkeit von der Wahl der Kriterien ergeben sich andere Quoten für den Anteil der beruflich eingegliederten Absolventinnen und Absolventen an der Grundgesamtheit. Werden beispielsweise auch Rehabilitanden als „eingegliedert“ gewertet, die „in Arbeit waren und z. Zt. wieder arbeitslos sind“ (a. a. O.), so ergibt sich eine höhere Erwerbsquote als wenn ausschließlich das letzte der fünf Kriterien gilt.
Bei der Nachbefragung 2003 des Berufsbildungswerkes Soest handelt es sich um eine Stichtagsbefragung mit der Hauptfragestellung:
„Waren Sie am 1. März 2003 versicherungspflichtig erwerbstätig?“
Als beruflich eingegliedert wurden somit Absolventinnen und Absolventen kategorisiert, die den drei letztgenannten der fünf Kriterien der BAG BBW entsprechen. Absolventinnen und Absolventen, die zwar schon einmal in Arbeit gewesen sind, zum Stichtag jedoch nicht erwerbstätig waren, wurden auch als nicht erwerbstätig gewertet.
Die Nachbefragung 2003 bezog sich auf die Entlassjahrgänge 1995 – 2002. Es wurden also 8 Jahrgänge befragt und ihr Erwerbsstatus zum 1. März 2003 erhoben. Von den 233 Absolventinnen und Absolventen dieser Jahrgänge konnten Daten von insgesamt 203 ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhoben werden. Das entspricht einer Quote von 87,1 %. Sie liegt in der Größenordnung der Erhebungen in den Jahren 1996 (85,6 %) und 2000 (89,0 %).
Der Grad der Erreichung der Jahrgänge streute von 66,6 % für den Jahrgang 1995 bis 93,7 % für den Jahrgang 2003.
Die Erwerbsquote der ereichten Absolven-tinnen und Absolventen betrug am 1. März 2003 72,9 %. Im Vergleich zu den Unter-suchungen 1996 (73,0 %) und 2000 (74,3 %) kann sie als stabil bezeichnet werden. Auf dem Hintergrund der sich seit Jahren verschärfenden Situation auf dem Arbeitsmarkt liegt dieses Ergebnis deutlich über den Erwartungen.
Vergleicht man die durch die Befragungen im Jahr 2000 und 2003 ermittelten Erwerbsquoten nach Entlassjahrgängen, so stellt sich heraus, dass für alle zum zweiten Mal befragten Jahrgänge eine höhere Erwerbsquote ermittelt werden konnte. Das gleiche Bild zeigte sich bei dem Vergleich der Erwerbsquoten aus den Befragungen 1996 und 2000, so dass unsere Erfahrung bestätigt wird: Es dauert bis zu drei Jahren, bis für alle erwerbswilligen und -fähigen AbsolventInnen eine geeignete Arbeitsstelle gefunden werden kann.
Immer wieder diskutiert wird die Frage, ob Absolventinnen und Absolventen mit einem Abschluss gemäß § 48 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. § 42 b der Handwerksordnung (HwO) schlechtere Chancen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt haben als solche mit einem Abschluss nach § 25 BBiG (sogenannte „Regel-Berufsausbildungen“) bis hin zu der Forderung, auf die sogenannten „Werker- und Helferberufe“ ganz zu verzichten.
Durch die Nachbefragung 2003 wurde für die AbsolventInnen des Berufsbildungswerkes Soest mit Abschluss gemäß § 25 BBiG eine Erwerbsquote von 73,6 % und für die AbsolventInnen mit Abschluss gemäß § 48 BBiG eine Erwerbsquote von 71,1 % ermittelt. Diese Differenz ist so gering, dass die oben beschriebenen Überlegungen für den Personenkreis der blinden und sehbehinderten Menschen zurückgewiesen werden müssen.
Dieses Ergebnis ist von besonderem Interesse, da sich die Differenz der Erwerbsquoten von 1996 auf 2000 vergrößert hatte. Nun können wir feststellen, dass es sich hierbei nicht um einen Trend handelte, sondern um eine geringe Schwankung.
Die aktuellen Ergebnisse zeigen, dass es sich auch hinsichtlich der Geschlechterdifferenz bei der beruflichen Eingliederung nicht um einen Trend gehandelt hat, sondern dass sich die Entwicklung sogar ins Gegenteil umgekehrt hat: Die Nachbefragung 2003 hat ergeben, dass 76,2 % der Absolventinnen und 72,0 % der männlichen Absolventen am 1. März 2003 erwerbstätig waren.
Betrachtet man die Erwerbsquoten von Männern und Frauen differenziert nach Berufsfeldern, so stellt man fest, dass die Kauffrauen deutlich besser eingegliedert sind als die Kaufmänner (85,2 % zu 73,8 %). Umgekehrt sind die Männer mit hauswirtschaftlichem Abschluss zu einem deutlich höheren Anteil erwerbstätig als die Hauswirtschafterinnen, die das Gros der in Elternzeit befindlichen Absolventinnen stellen (66,7 % zu 48,4 %). Im Berufsfeld Metalltechnik sind Frauen chronisch unterrepräsentiert. Im Befragungszeitraum gab es nur eine Absolventin in diesem Berufsfeld. Sie ist im erlernten Beruf tätig.
Von den 203 Absolventen, von denen Daten über ihren Erwerbsstatus vorliegen, haben 28 einen Grad der Behinderung (GdB) unter 50, 87 einen GdB zwischen 50 und 90 und 88 Befragte haben einen GdB von 100. Von der ersten Gruppe (GdB unter 50) waren zum Stichtag 57 % erwerbstätig; von der zweiten Gruppe waren es 74,7 % und von den Befragten mit einem GdB von 100 waren 76,1 % erwerbstätig.
Die unterdurchschnittliche Erwerbstätigkeit der Gruppe mit einem GdB unter 50 ist auf einen relativ hohen Anteil von Personen zurückzuführen, die in Elternzeit oder in Weiterbildung sind. Die Quote der Arbeitsuchenden dieser Gruppe liegt mit 14 % jedoch nicht nennenswert über der der beiden anderen Gruppen.
Von den durch die Befragung erreichten 203 Absolventinnen und Absolventen waren insgesamt 55 nicht erwerbstätig. Das entspricht einem Anteil von 27,1 %. Von diesen Personen befanden sich zum Stichtag
14 Personen in Elternzeit oder waren Hausmann/Hausfrau (6,9 %);
12 Personen besuchten die Schule (Fachoberschule), absolvierten ein Studium oder nahmen an einer Weiterbildung/Umschulung teil (5,9 %);
5 Personen waren erwerbsunfähig (2,5 %);
24 Personen waren arbeitslos (11,8 %).
Von den insgesamt 203 erreichten Absolventinnen und Absolventen waren also zum Stichtag lediglich 24 (11,8 %) erwerbslos und standen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Der Satz „Was zählt ist die Einstellung“ wird im Berufsbildungswerk Soest seit Jahren sehr klar dahingehend interpretiert, dass es letztlich darauf ankommt, junge Menschen mit einer Sehschädigung und gegebenenfalls weiteren Behinderungen so zu qualifizieren, dass sie eine echte Chance haben, eine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Dazu gehört neben dem berufsbildenden Abschluss auch eine persönliche Qualifizierung, wie die Debatte um die extrafunktionalen Qualifikationen deutlich gemacht hat. Im Berufsbildungswerk Soest wird auf beide Aspekte gleichermaßen Wert gelegt.
Dem Personenkreis der blinden und sehbehinderten Menschen stehen behinderungsbedingt nur wenige Berufe und Tätigkeitsfelder offen. Dies erschwert einerseits im Einzelfall die berufliche Qualifizierung sehr, da Eignung und Neigung teilweise nur schwer mit den tatsächlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu vereinbaren sind. Andererseits zeichnen sich schon während der beruflichen Orientierung sehr wenige und sehr klar umrissene Profile ab, mit denen sich die jungen Menschen auseinandersetzen müssen. Die geringe Zahl von Profilen erleichtert eine relativ zuverlässige Prognose hinsichtlich der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten.
Allerdings – und das ist hier besonders zu betonen – sind blinde und sehbehinderte jungen Menschen durch die extreme Einschränkung der Berufswahlmöglichkeiten oft gezwungen, sich beruflich umzuorientieren und sich Fertigkeiten in Berufen anzueignen, die ihrem Eignungsprofil nicht eigentlich entsprechen. Ein differenziertes Angebot an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sowohl in schulischer Form im Berufskolleg als auch in überbetrieblicher Form im Berufsbildungswerk ist daher eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche berufliche Qualifizierung und Eingliederung dieses Personenkreises.
Schließlich ist die Frage zu stellen: Gibt es eine optimale Erwerbsquote für die Absolventinnen und Absolventen eines Berufsbildungswerkes und – wenn ja – wie hoch ist sie? – Wären 100 % erwerbstätiger AbsolventInnen nicht besser als 73 % oder wären 50 % angesichts der Schwere der Behinderung nicht auch ein akzeptabler Wert?
Selbstverständlich lassen sich durch Auswahl und Gewichtung der zu Grunde liegenden Kriterien die Risiken anders verteilen. Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass eine Verringerung des Risikos, dass ein/e AbsolventIn nicht erwerbstätig ist, andere Risiken steigen lässt.
So könnte die Erwerbsquote dadurch gesteigert werden, dass leistungsschwachen Bewerbern häufiger eine Rehabilitationsmaßnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen empfohlen wird. Die Zurückweisung von Personen, die aus einer Region mit hoher Arbeitslosigkeit stammen und dazu noch sehr heimatverbunden und familienorientiert sind, könnte sich ebenfalls positiv auf die Vermittlungsquote auswirken ebenso wie der Ausschluss von Personen, die dem Arbeitsmarkt möglicherweise aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Elternzeit nicht zur Verfügung stehen könnten. Es ist offensichtlich, dass die Effekte, die sich daraus ergäben, gesellschaftspolitisch nicht erwünscht sind, zumal eine Quote von 100 % auch mit restriktiven Auswahlkriterien nicht zu erzielen ist.
Umgekehrt müsste bei einer Eingliederungsquote von 100 % gefragt werden, ob alle TeilnehmerInnen tatsächlich einer Reha-Maßnahme in einem Berufsbildungswerk bedurft hätten oder ob das Ziel der beruflichen Eingliederung nicht auf preiswerterem Wege hätte erreicht werden können. Da die Bundesanstalt für Arbeit zunehmend darum bemüht ist, Qualitätskriterien zu etablieren, wird eine Diskussion dieser und anderer Fragen in nächster Zeit unumgänglich sein.
Berufsbildungswerk Soest
Hattroper Weg 57
59494 Soest
Tel.: 0 29 21/6 84-0
Fax: 0 29 21/6 84-1 09
Zum senden einer e-mail hier klicken!
