Quelle: Lukas Speckmann, Westfälische Nachrichten
Münster. Schwarz auf weiß? Gerald Kleine kann mit diesen Schriftstücken nicht viel anfangen. „Weiß auf Schwarz ist für mich optimal“, sagt er. Also weiße Buchstaben auf schwarzem Grund. Und zwar große Buchstaben: Das drei bis vierfache der normalen Schriftgröße ist das Mindeste. Das sind die Bedingungen, die Gerald Kleine braucht, um deutlich lesen zu können. Der junge Mann ist stark sehbehindert.
Gerald Kleine leidet an einer Makula-Degeneration. Das heißt, ausgerechnet jener Bereich der Netzhaut, der für scharfes Sehen zuständig ist, verweigert seinen Dienst: „Ich kann erkennen, dass jemand im Raum ist – aber ich kann nicht erkennen, wer.“ Seit seinem zehnten Lebensjahr ist der 26-Jährige von dieser Erbkrankheit betroffen, unter der normalerweise alte Menschen leiden. Das hindert ihn nicht, einen qualifizierten Beruf auszuüben: Gerald Kleine ist Sozialversicherungsfachangestellter. Er hat nichts dagegen, dieses ellenlange Wort abzukürzen: „Sofa“.
Kleines Arbeitgeber ist die BKK Westfalen-Lippe am Alten Steinweg. Dort begann er 2002 seine Ausbildung, die er mit Unterstützung durch das LWL-Berufsbildungswerk Soest erfolgreich absolvierte, 2005 wurde er fest angestellt. Er kümmert sich um die Abrechnung für Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen. Dafür muss er natürlich lesen können – kein Problem mit entsprechender Technik. Ausgerüstet mit einem speziellen Lesegerät und einer Software zur Vergrößerung der Bildschirmdarstellung, bewältigt „Sofa“ Gerald Kleine seinen Berufsalltag souverän.
Das hat er zunächst seinem Arbeitgeber zu verdanken. Für die BKK Westfalen-Lippe arbeiten zurzeit sechs Schwerbehinderte, das sind zehn Prozent der Belegschaft. Also doppelt so viele wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben; der verlangt nämlich von jedem Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern, wenigstens fünf Prozent Schwerbehinderte zu beschäftigen. Wer das nicht macht, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen. Und zwar 260 Euro im Monat für jeden nichtbeschäftigten Schwerbehinderten. Wird die Quote nur teilweise erfüllt, zahlen die Arbeitgeber weniger.
502 einstellungspflichtige Arbeitgeber gibt es in Münster, berichten Waltraud Hölscher und Wolfgang Leipholz von der Fachstelle „Behinderte Menschen im Beruf“ des städtischen Sozialamtes. 263 dieser Arbeitgeber erfüllen die Beschäftigungsquote nicht, zahlen also die Ausgleichsabgabe. Warum so wenige? „Es gibt Vorbehalte gegen die Beschäftigung von Schwerbehinderten“, sagt Michael Große-Drenkpohl vom Integrationsamt des Landschaftsverbands. Manche Arbeitgeber fürchten den etwas größeren Urlaubsanspruch und den etwas besseren Kündigungsschutz. Die meisten aber fürchten die höheren Kosten für die Ausstattung des Arbeitsplatzes.
Müssen sie nicht, da sind sich die Vertreter der Stadt und des LWL einig. Die Arbeitsplatzausstattung übernehmen die Behörden – und finanzieren sie mit jener Ausgleichsabgabe. Für Gerald Kleine zum Beispiel wurden das Lesegerät, die Vergrößerungssoftware und zwei Lampen angeschafft. Mehr nicht. Die Kosten? Ein paar Tausend Euro, und wenn ein Teil ersetzt werden muss, wird eben investiert. Der Gegenwert ist ein stabiles sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer und der Abschied von der Ausgleichsabgabe für den Arbeitgeber. Kein schlechter Tausch, findet Michael Große-Drenkpohl.
Wer sich über die Beschäftigung Schwerbehinderter und die Ausstattung behindertengerechter Arbeitsplätze informieren möchte, findet beim Integrationsamt den richtigen Ansprechpartner.