Gutes Sehen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche berufliche Tätigkeit. Was aber, wenn das Sehvermögen durch Krankheit oder Unfall beeinträchtigt ist und auch mit einer Brille nicht wieder voll hergestellt werden kann?
Das Beratungszentrum für blinde und sehbehinderte Menschen im Erwerbsleben am LWL-Berufsbildungswerk Soest bietet individuelle Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen für sehbehinderte und blinde Menschen.
In enger Zusammenarbeit mit dem behandelnden Augenarzt sowie den Fachdiensten des LWL-Integrationsamtes und den Technischen Beratern der Arbeitsagentur werden Lösungen erarbeitet, die auf die individuelle Sehleistung und die konkreten Bedingungen am Arbeitsplatz abgestimmt sind. Bei Bedarf begeben sich die Berater auch direkt an den Arbeitsplatz, um Lösungsansätze mit den betroffenen Mitarbeitern, aber auch mit deren Kollegen und Vorgesetzten zu entwickeln.
Das Beratungszentrum für blinde und sehbehinderte Menschen im Erwerbsleben verfügt über erfahrenes Fachpersonal und eine umfangreiche Hilfsmittelausstattumg. Vergrößernde optische und elektronische Sehhilfen nahezu aller Hersteller, blinden- und sehbehindertenspezifische Computerperipherie, Spezialmöbel und Leuchtmittel stehen für Beratung und Schulung zur Verfügung. Darüber hinaus wird im Beratungszentrum ein Hilfsmittelpool vorgehalten. Er dient dazu, unterschiedliche Hilfsmittel am Arbeitsplatz im alltäglichen Einsatz erproben zu können. Das Beratungszentrum berät herstellerunabhängig. Es gibt keine Hilfsmittel an die Ratsuchenden direkt ab.Die Versorgung erfolgt durch den Fachhandel.
Wir bieten Beratung und Schulung insbesondere für folgende Personen an.
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Arbeitgeber, die einen sehbehinderten oder blinden Arbeitnehmer beschäftigen oder beschäftigen wollen. |
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Arbeitnehmer, bei denen trotz optimaler Brille dauernde gesundheitliche Bedenken hinsichtlich einer Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen bestehen gemäß den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (G 37 Punkt 3.3.2.). |
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Arbeitnehmer, die an gewerblich-technischen Arbeitsplätzen tätig sind, und ihre Aufgabe infolge herabgesetzten Sehvermögens nicht mehr sicher oder schnell genug ausführen können. |
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Arbeitnehmer, die ihre bisherige Tätigkeit wegen einer Sehverschlechterung nicht mehr wie gewohnt ausüben können. |
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Sehbehinderte Jugendliche, die im Berufswahlprozeß stehen. |
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Sehbehinderte Jugendliche und junge Erwachsene, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren. |
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Sehbehinderte und blinde Menschen, die zur Zeit arbeitslos sind und deren berufliche Einsatzmöglichkeiten bei optimierter Hilfsmittelausstattung und Schulung abgeklärt werden sollen. |
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Sehbehinderte und blinde Arbeitnehmer, die einer Computer-Schulung bedürfen. |
Die Kosten für Beratung und Schulung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern werden vom LWL-Integrationsamt übernommen. Die Beratung von Schülern und Jugendlichen wird in Abstimmung mit der Berufsberatung der Arbeitsagentur durchgeführt.
LWL-Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehinderte
Beratungszentrum für blinde und sehbehinderte Menschen im Erwerbsleben
Hattroper Weg 57, 59494 Soest
Frau Preiß,
Tel.: 02921 / 684-254,
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Frau Wegner
Tel.: 02921 / 684-253
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Herr Lammert,
Tel.: 02921 / 684-251
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Herr Wiese,
Tel.: 02921 / 684-227
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Fax: 02921/684-109
LWL-Integrationsamt - Behinderte Menschen im Beruf, 48133 Münster
Fachdienst für sehbehinderte Menschen:
Frau Egbert
0251 / 591-3788
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Herr Große-Drenkpohl
Tel.: 0251 / 591-4611
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Frau Medding
Tel.: 0251 / 591-3563
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Herr Schneider
Tel.: 0251 / 591-272
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