Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in NRW (ÜAG)
Nach mehrjähriger vorbereitender Tätigkeit eines Initiativkreises wurde am 24. August 2012 in Düsseldorf die Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen (ÜAG) gegründet.
Das interdisziplinär besetzte Gremium verfolgt mit den beteiligten Verbänden, Organisationen, Behörden und Gerichten das Ziel, das in unterschiedlichen Strukturen und Ausprägungen entwickelte Betreuungswesen auf Landesebene weiterzuentwickeln und seine Qualität zu verbessern. Die Überörtliche Arbeitsgemeinschaft orientiert sich hierzu insbesondere an den durch die UN-Behindertenrechtskonvention gestellten Anforderungen. Den Intentionen des Betreuungsrechts folgend, ist die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung in Nordrhein-Westfalen ein weiteres vorrangiges Ziel der Aktivitäten.
Grundlage der Tätigkeit der Überörtlichen Arbeitsgemeinschaft ist die im Initiativkreis unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales sowie Justizministeriums des Landes NRW erarbeitete und im Konsens verabschiedetet Geschäftsordnung (siehe pdf-Datei).
In der konstituierenden Sitzung wurden aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder - für die Dauer von zwei Jahren - folgende Personen in den Vorstand gewählt:
• 1. Vorsitzender: Christian Schumacher, Arbeitsgemeinschaft
der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege
des Landes Nordrhein-Westfalen
• Stellvertreter: Georg Dodegge, Richter am Amtsgericht Essen
• Stellvertreterin: Heike Looser, Bundesverband der
Berufsbetreuer (BdB e.V.), Landesverband NRW
Die Führung der laufenden Geschäfte wurde vom Land NRW auf das Landesbetreuungsamt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe übertragen.
Entsprechend der Geschäftsordnung wird sich die ÜAG zwei Mal jährlich zu Sitzungen treffen. Die erste regelhafte Sitzung der ÜAG, die für Januar 2013 geplant war, musste leider in das 2. Halbjahr 2013 verschoben werden. Ein konkreter Termin wird in Kürze vereinbart und mitgeteilt werden.