Landesbetreuungsamt (LBA)

Formulare & Anträge

Alle anerkannten Betreuungsvereine in Nordrhein-Westfalen sind gesetzlich verpflichtet, zum 31. März eines Jahres einen Tätigkeitsbericht beim Landesbetreuungsamt einzureichen.

 

Dieser soll dem Landesbetreuungsamt Anhaltspunkte für die jährliche Prüfung des Aufrechterhaltens der Anerkennungsvoraussetzungen liefern. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Prüfung der Wahrnehmung der sog. Querschnittsaufgaben in den Betreuungsvereinen.

 

Das Merkblatt: "Ausfüllhinweise für den Tätigkeitsbericht" gibt Hinweise, welche Informationen im Tätigkeitsbericht abgefragt werden und wie das Formular auszufüllen ist.

Tätigkeitsbericht 2011

Nachfolgend stellen wir Ihnen die notwendigen Dateien zur Abgabe des Tätigkeitsberichtes für das Jahr 2011 zur Verfügung.

 

Merkblatt mit Ausfüllhinweisen

Merblatt mit Ausfüllhinweisen