Landesbetreuungsamt (LBA)
Formulare & Anträge
Bitte beachten Sie folgende relevante Fristen und Termine!
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Bis zum 31.03. eines Jahres muss die Abgabe des Tätigkeitsberichtes des Vorjahres erfolgen. Der Bericht - incl. aller notwendigen Unterlagen - ist direkt an das Landesbetreuungsamt zu senden.
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Bis zum 30.06. eines Jahres muss der Verwendungsnachweis - incl. Sachbericht - beim Landesbetreuungsamt eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass der Verwendungsnachweis über den jeweiligen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege eingereicht werden muss.
- Bis zum 31.07. eines Jahres muss der Antrag auf Zuwendung des Landes NRW beim Landesbetreuungsamt eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine absolute Ausschlussfrist handelt, so dass der Eingangsstempel relevant ist.