Landesbetreuungsamt (LBA)

Formulare & Anträge

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den anerkannten Betreuungsvereinen in NRW jährlich Fördermittel zur „Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“ zur Verfügung. Das gegenwärtige Fördermodell des Landes NRW sieht die Gewährung von  Zuwendungen für die Gewinnung von außerfamiliären ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie für die Begleitung von familiären und außerfamiliären ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern vor. Zuwendungen werden jedoch nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmitteln sowie bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen gewährt. Ein Anspruch auf Förderung besteht im Land NRW nicht.

Der Förderantrag ist spätestens zum 31.Juli beim Landesbetreuungsamt schriftlich einzureichen. Erforderlich ist es, die entsprechenden Anlage 1a und Anlage 1b/Betreuerkartei sowie ggfs. Einwilligungserklärungen zum Datenschutz beizulegen. Die Fördervoraussetzungen zu den beiden Förderarten  werden Ihnen in der „Förderkonzeption Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“ erläutert.

Im Nachgang zur Förderung ist es erforderlich, dass die geförderten Betreuungsvereine zum 30.Juni des Folgejahres einen Verwendungsnachweis beim Landesbetreuungsamt vorlegen. Dieser ist über den jeweiligen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege beim LBA einzureichen.

Folgende Unterlagen stehen Ihnen für das Förderjahr 2013 zur Verfügung:

Förderung 2013: Anlage 1a

Anlage 1 a (Exel-Datei)

Förderung 2013: Anlage 1 b / Betreuerkartei

Anlage 1 b / Betreuerkartei (Exel-Datei)

Förderung 2013: Grundantrag (Absolute Ausschlussfrist 31.07.2013)

Bitte beachten Sie, dass der Grundantrag rechtsverbindlich unterschrieben beim Landesbetreuungsamt eingereicht werden muss. Die Ausschlussfrist 31.07.2013 ist nur dann gewahrt, wenn der Grundantrag spätestens an diesem Tag in rechtsverbindlich unterschriebener Form eingegangen ist (Eingangsstempel zählt bzw. Fax).

Förderantrag (WORD-Datei)

Förderung 2013: Das Förderkonzept

Förderkonzept (pdf-Datei)

Förderung 2013: Datenschutzerklärung

Für jede ehrenamtliche Betreuerin / für jeden ehrenamtlichen Betreuer, für die mit den Anlagen 1a bzw. 1b/Betreuerkartei eine Zuwendung beantragt wird, muss eine Einwilligungserklärung zum Datenschutz eingereicht werden.

Datenschutzerklärung (WORD-Datei)

Förderung 2013: Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis 2013 ist spätestens zum 30.06.2014 rechtsverbindlich unterschrieben beim Landesbetreuungsamt einzureichen.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise.

  1. Dem Verwendungsnachweis ist eine Kopie Ihres Tätigkeitsberichtes 2013 beizufügen.
  2. Der Verwendungsnachweis muss über Ihren Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege beim Landesbetreuungsamt eingereicht werden.

Verwendungsnachweis (Exel-Datei)