Landesbetreuungsamt (LBA)
Formulare & Anträge
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den anerkannten Betreuungsvereinen in NRW jährlich Fördermittel zur „Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“ zur Verfügung. Das gegenwärtige Fördermodell des Landes NRW sieht die Gewährung von Zuwendungen für die Gewinnung von außerfamiliären ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie für die Begleitung von familiären und außerfamiliären ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern vor. Zuwendungen werden jedoch nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmitteln sowie bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen gewährt. Ein Anspruch auf Förderung besteht im Land NRW nicht.
Der Förderantrag ist spätestens zum 31.Juli beim Landesbetreuungsamt schriftlich einzureichen. Erforderlich ist es, die entsprechenden Anlage 1a und Anlage 1b/Betreuerkartei sowie ggfs. Einwilligungserklärungen zum Datenschutz beizulegen. Die Fördervoraussetzungen zu den beiden Förderarten werden Ihnen in der „Förderkonzeption Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“ erläutert.
Im Nachgang zur Förderung ist es erforderlich, dass die geförderten Betreuungsvereine zum 30.Juni des Folgejahres einen Verwendungsnachweis beim Landesbetreuungsamt vorlegen. Dieser ist über den jeweiligen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege beim LBA einzureichen.
Folgende Unterlagen stehen Ihnen für das Förderjahr 2013 zur Verfügung:
