Landesbetreuungsamt (LBA)
Formulare & Anträge
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens zum Betreuungsverein ist es erforderlich, folgende Unterlagen beim Landesbetreuungsamt (LBA) einzureichen. Dies sind:
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens zum Betreuungsverein ist es erforderlich, folgende Unterlagen beim Landesbetreuungsamt (LBA) einzureichen. Dies sind:
Im Flyer „Merkblatt Anerkennungsvoraussetzungen“ werden Ihnen die wesentlichen Voraussetzungen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens dargelegt. Er gibt Ihnen einen ersten Überblick, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen sollten, sich als Betreuungsverein in Nordrhein-Westfalen anerkennen zu lassen.
Der Auszug aus dem Landesbetreuungsgesetz NRW (LBtG NW ) sowie die Richtlinien für die Anerkennung als Betreuungsverein des Landes NRW ergänzen diesen Flyer und geben Ihnen wesentliche Informationen zum Anerkennungsverfahren.
Daniela Wolff
Telefon:
0251 591 - 5807
E-Mail:
daniela.wolff@lwl.org
Daniela Hummert
Telefon:
0251 591 - 5577
E-Mail:
daniela.hummert@lwl.org
Telefax: 0251 591 - 6907