Kurzzeitpflege
Eine vorrübergehende Alternative
Die Kurzzeitpflege richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die normalerweise in der eigenen Wohnung leben und durch eine nahestehende (Pflege)Person gepflegt und betreut werden (häusliche Pflege). In der Regel übernehmen Angehörige, Nachbarn oder Bekannte die Rolle der Pflegeperson. Auf die eigene Wohnung und das vertraute Umfeld muss die pflegebedürftige Person demnach nicht verzichten, womit dem Gedanken der Inklusion gedient wird. Dennoch kann, aus verschiedenen Gründen, eine vorrübergehende Aufnahme in einem Pflegeheim erforderlich werden. Der Kurzzeitpflegegast wird vorrübergehend, für einen fest vereinbarten Zeitraum, stationär in einem Pflegeheim aufgenommen und dort im Rahmen des üblichen stationären Wohnangebotes gepflegt und betreut.
