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Kriterien

Hier finden Sie Informationen über Aufnahmevoraussetzungen, Kosten unserer Leistungen und entsprechende AnsprechpartnerInnen für die Inanspruchnahme unserer unterschiedlichen Angebote.

Wenn Sie an Informationsmaterial zu unseren verschiedenen Leistungen interessiert sind, wenden Sie sich bitte an

Roswitha Stratmann

Sekretariat Heimleitung

Tel.: 0251 91555-3005


Der LWL-Wohnverbund Münster erbringt Leistungen nach §53f. SGB XII (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen).im Rahmen der sozialhilferechtlichen Bestimmungen.

Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, wenn ihre Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Behinderung wesentlich eingeschränkt ist. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden erbracht, um die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und behinderten Menschen so die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen.

Die Kosten für unsere Leistungen werden unter Beachtung von Einkommens- und Vermögensgrenzen vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen. In der Regel ist dies die
LWL-BEHINDERTENHILFE
, an die auch der Antrag zur Kostenübernahme gestellt wird.