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Heimaufsicht

Die Heimaufsicht ist aufgrund des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG – ehemals Heimgesetz) gesetzlicher Anwalt für die Betreuten in Einrichtungen.

Sie ist Ansprechpartner für Klientinnen und Klienten, Angehörige sowie Beschäftigte der Betreuungseinrichtungen.

Aufgabe der Heimaufsicht ist es sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb der Einrichtung erfüllt werden. Dazu gehören z.B. die notwendige Personalausstattung, die baulichen Anforderungen, die Organisation des Betreuungsalltags sowie die Qualität der Betreuung. Dazu sucht die Heimaufsicht die Einrichtung regelmäßig – auch unangemeldet - auf und nimmt sich der Anregungen und Beschwerden der Betreuten an. Die Heimaufsicht pflegt eine intensive Kooperation mit den Beteiligten. Sie versucht bei Meinungsverschiedenheiten, die nicht in der Einrichtung geklärt werden können, Probleme im gemeinsamen Dialog zu lösen.


Ihre zuständige Ansprechpartnerin für den LWL-Wohnverbund Münster ist:

Frau Roters, Tel. 0251 492-5084
roters@stadt-muenster.de