In den Wohnverbund aufgenommen werden können erwachsene geistig- und/oder psychisch behinderte Menschen und Menschen mit einer Suchterkrankung in Verbindung mit einer zusätzlichen Diagnose (z.B. Psychose, Persönlichkeitsstörung).
Die Aufnahmen erfolgen
• im stationären Bereich in Wohngruppen oder geschlossenen Wohngruppen,
• im ambulanten Bereich in das Ambulant Betreute Wohnen oder das Betreute Wohnen in Familien /Familienpflege.
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Wohnverbund ist das Durchlaufen des Aufnahmeverfahrens (siehe: Informationen zur Aufnahme) und die Kostenzusage durch den zuständigen Kostenträger. Bei der Aufnahme in eine geschlossene Wohngruppen ist in der Regel ein gültiger Unterbringungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts erforderlich.
Sommerfest
Samstag, 7. September 2013
11.30 bis 18 Uhr
Benninghausen (Gelände am alten Kloster)
LWL-Wohnverbund Lippstadt hat mit Janine Rottler-Nourbakhsch seit Anfang des Jahres eine neue Leitung
„Ambulant vor stationär“, das ist eines der großen übergeordneten Themen, die den Wohnverbund Lippstadt im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in den nächsten Jahren begleiten werden. Für Janine Rottler-Nourbakhsch eine Herausforderung, die ihr nicht nur fachlich am Herzen liegt. Die 36-Jährige ist seit Anfang 2013 die neue Leiterin des heimischen LWL-Wohnverbunds.
► Zur Pressemitteilung
Mit beachtlichem Erfolg hat der Wohnverbund Lippstadt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) nun erneut an der Ausstellung „Ermutigung“ der Anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen „format gGmbH“ in Fürstenwalde/Spree teilgenommen. Im Rahmen der 16. Neuauflage des bundesweit beachteten Kunstprojekts wurden die Werke von vier Bewohnern der Tagesstätten Lebensschule und Haus B05 ausgestellt.