LWL-Wohnverbund Lippstadt
Informationen zur Aufnahme
Seit dem 01.01.2003 ist das „individuelle Hilfeplanverfahren“ des LWL in Kraft. Mit diesem Verfahren soll der individuelle Hilfebedarf des Antragstellers/ der Antragstellerin für eine bestimmtes Hilfs- und Betreuungsangebot ermittelt werden.
Um das geeignete Hilfs- und Betreuungsangebot für den Menschen mit Behinderung zu finden sind Fragebögen des Kostenträgers auszufüllen, auf deren Grundlage in einem so genannten „Clearingverfahren“ der Umfang des Betreuungsangebotes festgelegt wird.
Voraussetzung für eine Aufnahme in den LWL-Wohnverbund Lippstadt ist mithin die Entscheidung der Clearingstelle, dieses Angebot als geeignetes Hilfeangebot für den Antragsteller/ die Antragstellerin zu bestätigen.
In dringenden Einzelfällen (Aufnahme in den geschlossenen Bereich) ist auch über den Kostenträger direkt eine Kostenzusage zu erhalten.
Die für Sie zuständige Clearingstelle entnehmen Sie bitte der folgenden Liste.
Bei Fragen zum Aufnahmeverfahren über die Clearingstelle steht ihnen die Fachdienstmitarbeiterin Frau Jung (siehe: Anfrage und Informationsmaterial) zur Verfügung.
Informieren Sie sich bitte vorab über freie Plätze im Wohnverbund. Klären Sie mit uns eine mögliche Aufnahme auf einer der Wohngruppen, im ambulant Betreuten Wohnen oder dem Betreuten Wohnen in Familien (Familienpflege) ab.
Sie können auch gern einen Besuchstermin vereinbaren um sich vor Ort über die Wohn- und Förderangebote des Wohnverbundes zu informieren.