Leistungsentgelte
Zwischen den Sozialleistungsträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) und dem LWL-Pflegezentrum Warstein (Tagespflegeeinrichtung) wurden mit Wirkung zum 01.07.2012 für die Tagespflege folgende Vergütungssätze (Tagespauschalen) vereinbart:
| Pflegestufe |
’0’ |
I |
II |
III |
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Allgemeine Pflege- |
37,34 € |
39,31 € |
41,28 € |
43,25 € |
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Unterkunft und |
13,51 € |
13,51 € |
13,51 € |
13,51 € |
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Investitionskosten (*) |
2,73 € |
2,73 € |
2,73 € |
2,73 € |
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Umlagebetrag zur |
1,08 € |
1,08 € |
1,08 € |
1,08 € |
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Gesamtpflege- |
54,66 € |
56,63 € |
58,60 € |
60,57 € |
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Zusätzliche Kosten (Kosten |
Warstein 6,75 € je zus. km 1,50 € |
Warstein 6,75 € je zus. km 1,50 € |
Warstein 6,75 € je zus. km 1,50 € |
Warstein 6,75 € je zus. km 1,50 € |
Abrechnung der Leistungsentgelte
Die mit (*) markierten Leistungsentgelte werden möglicherweise durch Zahlungen der Pflegekasse oder durch Aufwendungszuschüsse für Investitionskosten nach der Pflegeeinrichtungsförderverordnung NW teilweise oder umfassend ausgeglichen.
(**) Die Tagespflegeeinrichtung organisiert auf Wunsch einen Hol- und Bringdienst für die Fahrten zwischen Wohnung und Einrichtung. Wird diese Dienstleistung nicht in Anspruch genommen, entfällt das hierfür zu entrichtende Entgelt.
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Die Hotelkosten müssen vom Tagesgast selber getragen werden, diese werden nicht von der Pflegekasse übernommen. |
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Pro Besuch fallen in der Tagespflege 13,51 € für die Hotelkosten an. |
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Die Pflegesatzvergütung ist gestaffelt nach Pflegesätzen (0, 1, 2 und 3). |
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Für die Stufe 0 werden pro Besuch 37,35 €, für die Stufe 1 39,31 €, für Stufe 2 = 41,28 € und für Stufe 3 = 43,25 € berechnet. Hier wird mit der Pflegekasse monatlich abgerechnet und zwar bei Stufe 1 bis zu einer Höhe von 420,00 €, bei Stufe 2 bis zu einer Höhe von 980,00 € und bei Stufe 3 bis zu einer Höhe von 1.470,00 €. |
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Sollte jemand die Kosten für die Tagespflege aus seinem Einkommen / Vermögen nicht begleichen können, besteht die Möglichkeit die Übernahem der kosten beim zuständigen Sozialamt zu beantragen. |
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Die Anträge für die Einstufung in eine Pflegestufe muss bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. |
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Der MDK der Krankenkasse wird eine Begutachtung vornehmen und die Pflegestufe feststellen. |
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Mit dem LWL-Pflegezentrum und dem Tagesgast wird eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. |
Ein Gesprächskreis von LWL-Klinik und LWL-Pflegezentrum für Angehörige von Demenzkranken trifft sich jeden ersten Donnerstag im Monat (außer an Feiertagen) in der Cafeteria des LWL-Pflegezentrums Warstein. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Tagespresse.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem LWL-Pflegezentrum Warstein als einer der ersten Einrichtungen den "Landesbutton Sturzpräventive Einrichtung" verliehen.
Die Begründerin der 10-Minuten-Aktivierung, Ute Schmidt-Hacken-berg, war bereits zweimal bei uns zu Gast: Im März 2011 machte sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einer Fortbildung mit ihrem Konzept vertraut, das die Förderung von Menschen mit Demenz zum Ziel hat. Im April kehrte sie mit einem Kamerateam zurück, um einen Kurzfilm für Schulungs-zwecke zu drehen (hier mit dem ehemaligen Pflegedienstleiter Jörg Griesche).