Leistungsentgelte pflegebedürftiger Tagesgäste
Das Leistungsentgeld für pflegebedürftige Tagesgäste besteht aus:
| a) | Pflegebedingten Kosten |
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| der Pflegestufe 0 |
37,35 €
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| der Pflegestufe I |
39,31 €
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| der Pflegestufe II |
41,28 €
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| der Pflegestufe III |
43,25 €
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| b) | Kosten für Unterkunft und Verpflegung |
13,51 €
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| c) | Investitionskosten |
2,72 €
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Pflegebedingte Kosten der Pflegestufen I bis III rechnet der Heimträger direkt mit der Pflegekasse ab. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Tagesgast selbst zu zahlen. Investitionskosten werden zur Zeit nach dem Landespflegesatz NW vom Land Nordrhein Westfalen übernommen.
Leistungsentgelte nicht pflegebedürftiger Tagesgäste
Für die Betreuung von nichtpflegebedürftigen Tagesgästen (Pflegestufe 0) berechnet der Heimträger einen pauschalen Tagespflegesatz in Höhe von 53,58 € (incl. Hotelkosten). Der pauschale Tagespflegesatz ist in voller Höhe vom Tagesgast zu zahlen.
Übersicht der Gesamt-Leistungensentgelte für pflegebedürftige Tagesgäste:
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insgesamt
Tagespflegesatz |
monatlicher Betrag
von der Krankenkasse |
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| der Pflegestufe 0 |
53,58 €
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---
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| der Pflegestufe I |
52,82 €
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420,00 €
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| der Pflegestufe II |
54,79 €
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980,00 €
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| der Pflegestufe III |
56,76 €
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1.470,00 €
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Die Hotelkosten müssen vom Tagesgast selber getragen werden, diese werden nicht von der Pflegekasse übernommen. |
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Pro Besuch fallen in der Tagespflege 13,51 € für die Hotelkosten an. |
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Die Pflegesatzvergütung ist gestaffelt nach Pflegesätzen (0, 1, 2 und 3). |
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Für die Stufe 0 werden pro Besuch 37,35 €, für die Stufe 1 39,31 €, für Stufe 2 = 41,28 € und für Stufe 3 = 43,25 € berechnet. Hier wird mit der Pflegekasse monatlich abgerechnet und zwar bei Stufe 1 bis zu einer Höhe von 420,00 €, bei Stufe 2 bis zu einer Höhe von 980,00 € und bei Stufe 3 bis zu einer Höhe von 1.470,00 €. |
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Sollte jemand die Kosten für die Tagespflege aus seinem Einkommen / Vermögen nicht begleichen können, besteht die Möglichkeit die Übernahem der kosten beim zuständigen Sozialamt zu beantragen. |
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Die Anträge für die Einstufung in eine Pflegestufe muss bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. |
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Der MDK der Krankenkasse wird eine Begutachtung vornehmen und die Pflegestufe feststellen. |
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Mit dem LWL-Pflegezentrum und dem Tagesgast wird eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. |
Ein Gesprächskreis von LWL-Klinik und LWL-Pflegezentrum für Angehörige von Demenzkranken trifft sich jeden ersten Donnerstag im Monat (außer an Feiertagen) in der Cafeteria des LWL-Pflegezentrums Warstein. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Tagespresse.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem LWL-Pflegezentrum Warstein als einer der ersten Einrichtungen den "Landesbutton Sturzpräventive Einrichtung" verliehen.
Die Begründerin der 10-Minuten-Aktivierung, Ute Schmidt-Hacken-berg, war bereits zweimal bei uns zu Gast: Im März 2011 machte sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einer Fortbildung mit ihrem Konzept vertraut, das die Förderung von Menschen mit Demenz zum Ziel hat. Im April kehrte sie mit einem Kamerateam zurück, um einen Kurzfilm für Schulungs-zwecke zu drehen (hier mit dem ehemaligen Pflegedienstleiter Jörg Griesche).