Stipendien
Finanzielle Förderung durch Stipendien:
Vom ersten Hochschulsemester an erfolgt eine monatliche Förderung, sofern der Stipendiat bzw. die Stipendiatin sich vertraglich verpflichtet, nach Abschluss des Studiums eine fünfjährige berufliche Tätigkeit an den LWL-Kliniken Lippstadt und Warstein aufzunehmen.
Bei Ärztinnen und Ärzte gilt dieses maximal bis zur Erlangung der Bezeichnung „Facharzt/Fachärztin“.
Bewerben Sie sich bitte bei der Abt. Personal und Recht unserer Klinik für ein Stipendium, wenn Sie einen Studiumplatz haben. Es ist auch möglich sich zu bewerben, wenn Sie bereits das Studium angetreten haben.
Für folgende Berufe können Sie bei uns Stipendien erhalten: