Allgemeine Klinikinformation
Die LWL-Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie Warstein und Lippstadt sind Fachkrankenhäuser mit regionalem Grundversorgungsauftrag für den Kreis Soest und die Gemeinde Wadersloh im Kreis Warendorf. Auch für überregionale Nachfrage halten sie zusätzlich mehrere spezialisierte Therapieangebote vor (diagnosen-spezifische Behandlung).
Unsere Kliniken gliedern sich in die Abteilungen Allgemeine Psychiatrie, Integrative Psychiatrie und Psychotherapie, Gerontopsychiatrie, Suchtmedizin sowie Sucht-Rehabilitation. Hierbei wird jeweils sowohl das ambulante, wie auch das teilstationäre (tagesklinische) und vollstationäre komplette Behandlungsangebot abgedeckt. Zur Abteilung „Integrative Psychiatrie und Psychotherapie“ zählen unsere psychiatrisch/psychotherapeutischen Tageskliniken direkt im Zentrum von Lippstadt, in Warstein (auf dem Klinikgelände) und in Soest am Marienhospital. Darüber hinaus gehören auch die Institutsambulanzen in Lippstadt und Warstein zu dieser Abteilung.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat im Kreis Soest einen gut funktionierenden gemeindenahen Versorgungsverbund aufgebaut, in dem auch die Angebote der komplementären Einrichtungen (Wohnverbünde und „Betreutes Wohnen“ in Warstein und Lippstadt, Pflegezentren in Warstein und Lippstadt, Ergotherapie und ein Institut zur medizinischen Rehabilitation in Warstein – Hermann-Simon-Institut) enthalten sind.
Dr. med. Josef J. Leßmann als Ärztlicher Direktor beider Kliniken besitzt seitens der Ärztekammer Westfalen-Lippe die volle vierjährige Weiterbildungsermächtigung für das Gebiet „Psychiatrie und Psychotherapie“ und zusätzlich 12 Monate für "Forensische Psychiatrie"
| Telefon | 02902 82-1004 (Sekretariat) |
| Telefax | 02902 82-1009 |
| josef.lessmann@wkp-lwl.org |
Dr. med. Ewald Rahn als stellvertretender Ärztlicher Leiter der LWL-Klinik Warstein verfügt über eine zweijährige Weiterbildungsermächtigung auf dem Gebiet der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie.
| Telefon | 02902 82-1004 (Sekretariat) |
| Telefax | 02902 82-1009 |
| ewald.rahn@wkp-lwl.org |
Dr. med. Martin Gunga, stellvertretender Ärztlicher Direktor der LWL-Klinik Lippstadt, hat eine zweijährige Weiterbildungsermächtigung auf dem Gebiet der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie zuerkannt bekommen.
| Telefon |
02902 82-0 Bitte lassen Sie sich verbinden. |
| Telefax | 02902 82-1609 |
| martin.gunga@wkp-lwl.org |
Unsere Leistungen
- Wir sind Lehreinrichtung der Universität Bochum, Fakultät für Psychologie, Arbeitseinheit Klinische Psychologie und Psychotherapie
- Psychiatrisch-psychotherapeutische Weiterbildungsinhalte werden in regelmäßigen Abständen Mittwoch nachmittags den Assistenzärztinnen und -ärzten durch die drei Weiterbildungsermächtigten sowie auch durch die übrigen Chefärzte (Helene Unterfenger, Dr. med. Rüdiger Holzbach sowie Dr. med. Thomas W. Heinz) in Seminarform angeboten.
- Darüber hinaus wird durch unser LWL-Fort- und Weiterbildungszentrum (Leiterin Frau Monika Stich, letzt verantwortlich für ärztliche Fortbildung Herr Dr. med. Josef Leßmann) für jedes Halbjahr ein sehr umfangreiches Fortbildungsprogramm dezidiert zusammengestellt, herausgegeben, auch weit überregional bekannt gemacht und konsequent realisiert. Dabei erfreuen wir uns auch sehr reger überregionaler Nachfrage
- Die von der Klinik angebotenen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden von der Akademie für ärztliche Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe zertifiziert.
- Wir pflegen enge Kooperationen mit zwei benachbarten neurologischen Weiterbildungseinrichtungen und können auf Wunsch zeitnah eine nahtlos sich anschließende neurologische Weiterbildung vermitteln.
- Wir bieten eine nahezu komplette finanzielle Beteiligung an den Weiterbildungskosten (inkl. der externen Bausteine).
- Die ärztliche Vergütung erfolgt entsprechend dem TV-Ärzte, inbegriffen sind alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
- Realisiert ist eine geregelte Arbeitszeit im Rahmen einer 5-Tage Woche (40 Stunden) unter Gleitzeitbedingungen.
- Die Abdeckung bzw. Durchführung der ärztlichen Bereitschaftsdienste erfolgt unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes bei aber gleichzeitiger Bezahlung in Höhe von 90 Prozent.