Ergotherapie
Ambulante Ergotherapie
Nach der stationären oder zur Vermeidung von stationärer Behandlung können die oben beschriebenen Angebote auch von ambulanten Patienten genutzt werden. Voraussetzung ist eine Heilmittelverordnung des behandelnden Arztes.
Die Behandlung wird aufgenommen mit einer Einzeltherapie, in der die Eingangsdiagnostik betrieben und die Abklärung des Hilfebedarfs ermittelt wird. Rahmen der Eingliederungshilfe besteht die Möglichkeit der ambulanten Arbeitstherapie § 54 SGB XII Behinderte bzw. von Behinderung bedrohten Patienten. Wenn Sie Fragen haben oder eine solche Therapie für Sie anstehen sollte, setzen Sie sich bitte mit dem Koordinator der ambulanten Therapie in Verbindung:
Ambulante Patienten per Heilmittelverordnung:
Die Verordnung des Heilmittels Ergotherapie durch einen Facharzt ist für ambulante Patienten die Voraussetzung für eine Behandlung. Mit dieser Verordnung meldet sich die Patientin/der Patient bei der zentralen Aufnahmekoordination
- Herr Marzeion Tel. 05251/295-356
in der Ergotherapie.
Der Therapiebereich wird einvernehlich festgelegt und Zeiten abgesprochen. Fragen nach Zuzahlung zur Verordnung und mögliche weitere Unterstützung werden geklärt.