
In das stationäre Pflegeangebot integriert wird die Kurzzeitpflege angeboten. Es ist eine zeitlich befristete Ganztagsbetreuung pflegebedürftiger Menschen, die ansonsten in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden.
Sie verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele:
Die Kurzzeitpflege deckt alle pflegerischen und betreuerischen Bedürfnisse rund um die Uhr unter Berücksichtigung der ärztlichen Anordnungen ab. Sie umfasst Angebote zur Erhaltung und Förderung der Fähigkeiten oder zur Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten, Kommunikation sowie der Verpflegung.
Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Kurzzeitpflege für einen Zeitraum von maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr bis zu einem Gesamtbetrag von 1.432,00 €.
Die leistungsgerechten Pflegesätze richten sich grundsätzlich nach den Regelungen, die zwischen dem LWL-Pflegezentrum und den öffentlichen Leistungs- und kostenträgern jeweils vereinbart sind.
Die Leistungsentgelte für die Pflegebedürftigen im Sinne des SGB XI werden mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern vereinbart (§ 85 SGB XI).
Wir beraten unsere Gäste gerne vor Abschluss eines Kurzzeitpflegevertrages zu den Möglichkeiten der Finanzierung. In der Kurzzeitpflege stehen alle Hilfen und Einrichtungen der stationären Pflege zur Verfügung.
Sozialmedizinischer Bereich:
Tagesstrukturierender Bereich:
Informationen zur stationären Pflege
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Informationen zur Ambulanten Pflege
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Mehr zur Tagespflege
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