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Das Berufsbild des/der Gesundheits- und KrankenpflegerInnen unterliegt einem ständigen Wandel zur Anpassung an gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Anforderungen.
Die Bezeichnung „Schwester“ bzw. „Wärterin/Wärter“ entwickelte sich über „Krankenschwester/Krankenpfleger“ hin zur heutigen Berufsbezeichnung „Gesundheits- und KrankenpflegerInnen“ (Novellierung des KrPflG Januar 2004).
Mit der neuen Berufsbezeichnung sollen die Tätigkeitsbereiche nach den heutigen Ansprüchen genauer definiert sein: neben der Pflege von Kranken sind weitere Schwerpunkte die Gesundheitserhaltung und auch die Gesundheitsförderung.
In Anlehnung an die Weltgesundheitsorganisation ist „Gesundheit nicht nur das Fehlen von Krankheit, sondern auch das Wohlbefinden auf der körperlichen, der seelischen, der geistigen und der sozialen Ebene.“
Daraus ergeben sich für die Gesundheits- und Krankenpflege folgende Aufgaben
(vergl. KrPflG):
Mögliche Arbeitsbereiche der Gesundheits- und Krankenpflege:
Da wir für zwei Psychiatrische und eine Forensische Klinik ausbilden, liegt ein besonderer Schwerpunkt unserer Ausbildung in der Pflege von psychisch kranken (evtl. straffällig gewordenen) Menschen und auch in der Unterstützung und Beratung ihrer Angehörigen.
Um diesem Aufgabenbereich gerecht werden zu können, benötigen Gesundheits- und KrankenpflegerInnen nicht nur Kenntnisse über psychische Erkrankungen, sondern auch Fähigkeiten auf der kommunikativen und sozialen Ebene.
Weiterbildung zum/r Fachpflegerin für
Weiterbildung zur Stationsleitung
Weiterbildung zur PraxisanleiterIn
Bachelor Studiengang Pflege und Gesundheit
Studiengang Berufspädagogik für Gesundheitsberufe
Studiengang Pflegepädagogik
Studiengang Pflegemanagement