Im Vordergrund des acht- bis vierzehnwöchigen Aufenthaltes steht die Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Diesem Zweck dient die intensive Auseinandersetzung mit Ihrer Suchterkrankung. In der Regel werden Patientinnen und Patienten mit einer Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit behandelt.
Bei Vorliegen einer Kostenzusage können auch Menschen mit anderen Abhängigkeitserkrankungen aufgenommen werden.
