Wir freuen uns, Sie auf unserer Seite begrüßen zu dürfen.
Die Kinderstation 21 A III ist eine offene Kinderaufnahme- und Behandlungsstation für Mädchen und Jungen im Alter von 6 - 11 Jahren.
Die Arbeit auf der Station ist grundsätzlich verhaltens-therapeutisch ausgerichtet.
Derzeit verfügen wir über 12 Behandlungsplätze.
Um einen möglichst günstigen Verlauf der Behandlung zu gewährleisten ist die Mitarbeit der Eltern als primäre Bezugspersonen dringend notwendig.
Zielplanungen sollten gemeinsam mit Kind und Eltern erfolgen, um eine hohe Behandlungsmotivation sicherzustellen.
Voraussetzung für die Aufnahme ist eine ärztliche Einweisung und die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes.
Sie sind dann mit Herrn Bohle dem Stationsleiter oder einem Mitarbeiter der Station verbunden. Hier erhalten sie weitere Auskünfte und Informationen zu unserer Station und dem Stationsablauf.
Eine Besichtigung unserer Station ist nach Terminabsprache möglich.
Im Rahmen unserer Krankenhaussonderschule (LWL-Schule in der Klinik Marsberg) findet Unterricht orientiert an den individuellen Bedürfnissen der Kinder im Einzelkontakt bzw. in Kleingruppen statt.
Die Mitarbeiter des Pflege- und Erziehungsdienstes arbeiten nach dem Bezugspflegesystem, d.h. Ihr Kind hat während der gesamten Behandlung einen direkten Ansprechpartner/in, der/ die dem Kind bei der Lösung seiner Probleme unterstützend zur Seite steht.
Unser Tagesablauf ist strukturiert, um den Kindern einen festen und verlässlichen Rahmen zu bieten.
Unsere fachtherapeutischen Angebote umfassen:
Die Eltern sind dazu eingeladen an den fachtherapeutischen Angeboten teilzunehmen.
Die Psychotherapie basiert auf einem verhaltenstherapeutischen Konzept, wobei uns die Einbeziehung der Eltern sehr wichtig ist.
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Einzeltherapie, auch als spieltherapeutisches Angebot |
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Gruppentherapie |
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Familienberatung und Familientherapie |
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Verhaltenstherapeutische Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit der Bezugpflege im stationären Rahmen umgesetzt. |
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Medikamentöse Behandlung (nur nach Einverständnis der Sorgeberechtigten) |