Im sozial-administrativen Bereich wirkt der Sozialdienst bei Anamnese und Befunderhebung mit. Er klärt Anspruchsvoraussetzungen gegenüber Leistungsträgern sowi Hilfen zur finanziellen Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Sozialhilfe, Renten, Kranken-, Pflegegeld). Die Kostenbeantragung und -klärung für stationäre, teilstationäre und/oder ambulante Weiterversorgung und -betreuung dienen der Entlassungsvorbereitung und Durchführung der Entlassung in die eigene Wohnung, Familie, Betreutes Wohnen, Heime.
Die Förderung und Klärung sozialer Kompetenz, des Selbstvertrauens und die Förderung des Patienten eigene Bedürfnisse zu erkennen, zu benennen und zu verwirklichen, sind wesentliche Bestandteile im Behandlungskontext.
Der Sozialdienst berät im Prozess der Entlassungsvorbereitung sowohl die Patienten als auch deren Angehörige über Inhalte und Finanzierungen von Nachsorgeeinrichtungen, ambulante begleitende Hilfen, sowie über den Umgang mit der Erkrankung im Alltag. Patienten und Angehörige werden nicht nur beraten, sondern auch ermuntert, die möglichen Hilfen in Anspruch zu nehmen.