Die Leistungen der ambulanten psychiatrischen Behandlungspflege sind als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse verordnungsfähig.
Voraussetzung für eine ambulante psychiatrische Betreuung ist eine ärztliche Verordnung durch einen Facharzt für Neurologie/Psychiatrie.
Ambulante psychiatrische Behandlungspflege berücksichtigt und fördert die Fähigkeiten und Möglichkeiten des betroffenen Menschen und seiner Angehörigen, sich selbst zu helfen oder zur Lösung der Gesundheitsprobleme beizutragen. Durch den Aufbau einer Beziehung zu dem Patienten kommt es zur Erarbeitung individueller Maßnahmen, um die anstehenden Probleme zu bewältigen.
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akut psychisch kranke Menschen |
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chronisch psychisch kranke Menschen |
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gerontopsychisch kranke Menschen |
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pflegebedürftige Menschen, die nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) häusliche Pflege benötigen |