Die 10 LWL-Wohnverbünde sind Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes Westfalen in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). An verschiedenen Standorten in Westfalen-Lippe sind sie für Menschen mit Behinderungen engagiert tätig.
Sie sind gesetzlich anerkannte Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches, 12. Buch (SGB XII), dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG / SGB VIII) sowie dem Heimgesetz. Handlungsgrundlage der LWL-Wohnverbünde sind die nach dem Landesrahmenvertrag NRW vereinbarten Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen (LPV) und Vergütungsvereinbarungen mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe NRW.
Insgesamt werden seitens der LWL-Wohnverbünde derzeit ca. 1.470 stationäre Wohnheimplätze / Außenwohngruppenplätze an den verschiedenen Standorten in Westfalen-Lippe vorgehalten. Daneben bestehen 2 Tagesstätten mit insgesamt 40 teilstationär geführten Plätzen. Im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens sind 11 Teams aktiv, während im Betreuten Wohnen in Familien / Familienpflege 8 Teams bestehen.
Sämtliche Leistungen der Eingliederungshilfe, egal ob ambulant, teilstationär oder ambulant, verursachen Kosten. Bei Vorliegen der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen seitens der Bewohnerinnen und Bewohner oder der Klientinnen und Klienten übernimmt der LWL - hier in seiner Rolle als überörtlicher Sozialleistungsträger - die Kosten. In Abhängigkeit zu den individuellen Gegebenheiten übernimmt er die Kosten in voller Höhe oder aber beteiligt sich an ihnen. Verantwortlich für die Prüfung der Voraussetzungen und für die Kostenübernahme ist die Abteilung
LWL-Behindertenhilfe Westfalen.