Zwischen Delikt und Diagnose
Krankheit als Ursache für die Tat
Im Maßregelvollzug werden Straftäter behandelt, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer Suchterkrankung nicht oder nur teilweise für ihre Tat verantwortlich gemacht werden können. Die Patienten leiden unter Psychosen (Wahrnehmungsstörungen) oder Persönlichkeitsstörungen, sind alkohol-, medikamenten- oder drogenabhängig.
Ursachen hierfür liegen häufig bereits in der Kindheit des betroffenen Patienten und haben einen Zusammenhang mit frühen Gewalterlebnissen, zerrütteten Familiensituationen und allgemein schwierigen Sozialisationsbedingungen. Auch hirnorganische Störungen sind mitunter Ursachen für eine fehlende strafrechtliche Verantwortlichkeit.