Schizophrenie
Die größte Gruppe innerhalb des Maßregelvollzuges umfasst Patientinnen und Patienten, die an einer Schizophrenie erkrankt sind. In der Bevölkerung tritt die Schizophrenie vergleichsweise häufig auf: ca. 1% erkranken weltweit im Laufe ihres Lebens daran. Die Ausprägung und der Schweregrad der schizophrenen Symptomatik kann sehr stark variieren. Die Symptome sind vielfältig: Sie umfassen Denk- und Sprachstörungen, wie zum Beispiel Unkonzentriertheit, Wahnvorstellungen, Wahrnehmungsstörungen wie zum Beispiel Halluzinationen, Stimmungsschwankungen und Ich-Störungen. Von Ich-Störungen spricht man, wenn sich jemand von Außenkräften gesteuert und beeinflusst fühlt. Häufig kapseln sich Betroffene immer mehr ab, leben in einer eigenen Wirklichkeit, hören möglicherweise Stimmen, die es nicht gibt, und nehmen ihre Umgebung als zunehmend bedrohlich und feindselig wahr. Patienten, die an einer Psychose leiden, sind häufig nicht in der Lage, ihren Zustand als Erkrankung zu begreifen. Im Verlauf der Behandlung einer Schizophrenie kann völlige Symptomfreiheit erzielt werden. Es gibt aber auch Verläufe, die zu schweren dauerhaften Krankheitszuständen führen. Mit einer adäquaten, unter anderem auch medikamentösen Behandlung lassen sich die Symptome bei 2/3 der betroffenen Menschen deutlich positiv beeinflussen. Zum Einsatz kommen Neuroleptika. Das sind Medikamente, die das gestörte Gleichgewicht zwischen den Botenstoffen im Gehirn wieder herstellen. Weitere wichtige Hilfen sind soziotherapeutische Maßnahmen, Psychoedukation (d.h. (Gruppen)Therapien zum Aufbau eines Krankheitsverständnisses) und eine psychotherapeutische Begleitung.
Affektive Störungen (Depression, Manie, manisch-depressive Erkrankung)
Depressionen gehören bei unterschiedlicher Erscheinungsform und unterschiedlichem Ausprägungsgrad zu den häufigsten psychischen Erkrankungen. Unter den Diagnosen im Maßregelvollzug spielen sie dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Hauptsymptome sind eine gedrückte Stimmung, Interessenverlust, allgemeine Freudlosigkeit und eine Verminderung des Antriebs. Es lassen sich vielfach eine verminderte Konzentrationsfähigkeit, ein eingeschränktes Selbstwertgefühl, Schlafstörungen sowie Suizidgedanken und auch Suizidhandlungen feststellen. In einem gewissen Anteil der Depressionen treten mehr oder weniger ausgeprägte Wahnsymptome auf (zum Beispiel Versündigungswahn, Verarmungswahn usw.), bei einem weiteren Anteil depressiver Erkrankungen ist neben den beschriebenen Symptomen eine manische Komponente feststellbar.
Hierbei ist eine deutliche Steigerung des Antriebs feststellbar, wobei in extremen Fällen die Störung ein Ausmaß annehmen kann, bei dem der Betroffene überbordend und zum Teil für seine Umwelt als sehr schwer erträglich erlebt wird. Manische Phasen sind häufig geprägt von totaler Selbstüberschätzung, Größenwahn und hektischen Aktivitäten, die aber nie zu Ende gebracht werden.
Bei manisch-depressiven Patienten pendelt der Gemütszustand zwischen der Depression und der Manie hin und her.
Ebenso wie bei der Schizophrenie bleibt festzuhalten, dass depressive Erkrankungen durch mehrere Faktoren bedingt sind. Von einer Kombination des Anlage/Umwelt–Geschehens ist daher auszugehen. Zur Behandlung von Depressionen eignen sich Medikamente, die sogenannten Antidepressiva. Darüber hinaus sind häufig psychotherapeutische Verfahren sinnvoll. Sehr wichtig bei der Behandlung dieser Erkrankung ist die soziale und psychische Unterstützung durch Angehörige, Freunde und Partner.
Intelligenzminderung
Unter Intelligenzminderung (früher geistige Behinderung) versteht man angeborene oder in frühen Lebensjahren erworbene Formen eingeschränkter kognitiver Leistungsfähigkeit. Man unterscheidet die leichte (IQ: 50 – 69), mittelgradige ( IQ: 35 – 49), schwere (IQ: 20-34) und schwerste Intelligenzminderung (IQ unter 20). Eingeschränkt kann unter anderem die Sprache, die Motorik, das Denken sowie die sozialen Fähigkeiten sein. Bei Maßregelvollzugspatienten bzw. –patientinnen mit einer Intelligenzminderung ist nicht selten zusätzlich die soziomoralische Entwicklung gestört. Die mit der Intelligenzminderung einhergehende Verhaltensstörung ist häufig Ursache der verübten Straftat.
Die Intelligenzminderung als solche kann nicht verändert werden. Die therapeutischen Ansätze zielen darauf, die soziomoralische und soziale Entwicklung der Patientinnen und Patienten zu fördern und die von den Patienten ausgehende Gefahr so weit zu reduzieren, dass ein straffreies Leben in Freiheit (meist in einem spezialisierten Wohnheim) möglich wird.
Persönlichkeitsstörungen
Eine Persönlichkeitsstörung liegt vor, wenn ein Mensch durch seine Persönlichkeit sich selbst in seiner sozialen Stabilität und seinem Wohlbefinden und/oder seine Umgebung massiv beeinträchtigt.
Auffällige Persönlichkeitszüge zeigen sich häufig bereits in der Kindheit; diagnostiziert werden darf eine Persönlichkeitsstörung aber erst ab dem 18. Lebensjahr. Oft wird die Fähigkeit, Gefühle bei sich und/oder anderen wahrzunehmen, zu unterscheiden und kontrollieren zu können, wenig oder gar nicht ausgebildet. Es sind tief verwurzelte Fehlentwicklungen im Denken, Erleben und Verhalten eines Menschen und in seiner Fähigkeit, eigene Impulse zu kontrollieren. Häufig sind schwierige Familiensituationen oder schwere Traumatisierungen wie sexueller Missbrauch Ursache dieser Entwicklung. Persönlichkeitsstörungen sind nur bedingt medikamentös und vorwiegend langjährig psychotherapeutisch zu behandeln.
Persönlichkeitsstörungen treten in unterschiedlichen Formen auf. Im Maßregelvollzug relevant sind vor allem die dissoziale Persönlichkeitsstörung, die emotional instabile Persönlichkeitsstörung und die narzisstische Persönlichkeitsstörung. Sie gehen häufig einher mit einer Störung der Sexualpräferenz bzw. Paraphilie.
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Maßregelvollzug in Westfalen-Lippe
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